Interessengemeinschaft Dünnschicht-PV (IG DPV)

In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, dass die Qualität von Dünnschichtsolarmodulen allgemein nicht ausreichend ist. Verglichen mit der Dauerhaltbarkeit kristalliner Module liegt die Dünnschichtphotovoltaik weit zurück. Teilweise sind Degradationsraten von jährlich mehr als zehn Prozent festgestellt worden. Hinzu kommen weitere Probleme.

 

Die Nachteile der Dünnschichtphotovoltaik sind fatalerweise zum großen Teil prinzipbedingt und in Fachkreisen schon lange bekannt. Dennoch wurde systematisch suggeriert, dass die Qualitätsniveaus der kristallinen Photovoltaik und der Dünnschichtphotovoltaik in etwa vergleichbar wären. Gelegentlich wurde Dünnschichtmodulen wahrheitswidrig sogar eine bessere Dauerhaltbarkeit als kristallinen Produkten zugeschrieben.

 

Offenbar sind in den letzten Jahren schon viele Anlagenbetreiber, Installateure und Händler entschädigt worden. In der Regel wurden wohl die Betroffenen bedient, die am meisten Druck machen konnten. Besonders eklatant ist der Fall Soltecture. Hier hatte sich das Fachblatt PHOTON 2011 für einige Geschädigte eingesetzt und erheblichen Druck ausgeübt. Entsprechend wurden die PHOTON bekannten Anlagenbetreiber entschädigt. Andere Geschädigte, die ebenfalls schon seit längerer Zeit mangelhafte Soltecture Module reklamiert hatten, blieben jedoch unberücksichtigt im Regen stehen. Es ist wohl davon auszugehen, dass andere Entschädigungsaktionen ähnlich stillschweigend abgewickelt wurden.

 

Im Oktober 2013 wurde deshalb die Interessengemeinschaft Dünnschicht-PV (IG DPV) gegründet. Die IG DPV ist ein informeller Zusammenschluss von Anlagenbetreibern, Installateuren, Händlern, Investoren, Aktionären oder anderweitig Betroffener, die sich durch die Dünnschichtphotovoltaik geschädigt sehen oder schon definitiv Schaden erlitten haben.

 

Erste Ziele sind der Erfahrungsaustausch und die Dokumentation der relevanten Sachverhalte. Die IG DPV will außerdem dabei helfen, weitere Schritte für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu planen und umzusetzen.

 

Die Beitrittsgebühr beträgt einmal 80 Euro (inkl. MwSt.) und ist für den Beitretenden mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Über die Kontaktfunktion können Betroffene eine Beitrittserklärung anfordern.

26.10.2013 / Letzte Änderung: 1.11.2013

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