Warnung

Als vorläufiges Fazit müssen Mieter öffentlich geförderter Wohnungen in Berlin an dieser Stelle dringend davor gewarnt werden, Fördervertragsverletzungen geltend zu machen. Die Förderverträge, mit denen die Pflichten der Subventionsnehmer festgeschrieben werden, sind zwar Verträge zu Gunsten der Mieter nach § 328 BGB. Die Mieter können sich also darauf berufen, was auch in den Mietverträgen vermerkt ist. Tatsächlich scheint die Beanstandung von Fördervertragsverletzungen in Berlin jedoch unmöglich zu sein.


Das zeigt der hier dokumentierte Fall, in dem es um die vielfache Verletzung des Fördervertrags für den Wohnpark Stralau II geht.

Fördervertragsverletzungen können in Berlin nicht beanstandet werden

Die Kaltmiete einer Wohnung war 2011 um 1,50 Euro je m² erhöht worden, obwohl der Fördervertrag nur Erhöhungen von maximal 0,26 Euro je m² zulässt. Die geforderte neue Miete in Höhe von 8,50 Euro je m² lag sogar über der oberen Grenze laut Berliner Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen. Die Mieterhöhung hatte die Wohnungsverwaltung lapidar damit begründet, dass der Mietspiegel diesen Preis hergebe. Das war einerseits eine Lüge und andererseits war der Mietspiegel innerhalb der Vertragslaufzeit gar nicht maßgeblich für die Festlegung der Mieten.

 

Dennoch war selbst in diesem klaren Fall eine konstruktive Klärung unmöglich. Wie sich schnell herausstellte, war die Predac Immobilien Management GmbH als Vermieterin auch nicht an einer sachlichen Klärung, sondern ausschließlich daran interessiert, den Mieter zu vertreiben. Um dies zu erreichen war Predac fast jedes Mittel recht.

Die Machenschaften der Anwälte Schröer, Langhammer und Hopp

Mieter, die Fördervertragsverletzungen beanstanden wollen, müssen damit rechnen, dass sich gleich mehrere Kanzleien und Anwälte zusammen rotten, um Unrecht durchzusetzen und den Mieter um seine Rechte zu betrügen. Dazu werden auch übelste Methoden eingesetzt. In dem hier beschriebenen Fall sind insbesondere die Kanzleien Heimann & Schröer, Zedler + Kollegen, Irle Moser sowie Herfort & Hopp als Schande für ihren Berufsstand aufgefallen. Es muss insbesondere vor den Anwälten Stefan Schröer, Stefan Langhammer und Marco Hopp dringend gewarnt werden.


Für weiteres dazu wird zunächst auf den weiter unten abrufbaren Antrag vom 16.12.2014 verwiesen.

Die Fehlleistungen der Berliner Justiz

Nicht genug damit, dass redliche Bürger und Mieter, die auch im allgemeinen Interesse auf ihre Rechte verweisen, damit rechnen müssen von den genannten Kanzleien in die Mangel genommen oder verraten zu werden. Im vorliegenden Fall sind die Richterinnen Klebe und Wagner des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg und die vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin Siegmund durch geradezu unfassbare Fehlleistungen bis hin zu Rechtsbeugungen aufgefallen.

 

Schließlich wurde der Mieter in diesem Fall sogar von der Staatsanwaltschaft angegriffen. Abgesehen von missbräuchlichen zivilrechtlichen Angriffen hatte der Anwalt Stefan Langhammer sogar eine Strafanzeige erstattet. Schließlich hat das Amtsgericht Tiergarten mit einem Strafbefehl vom 27.10.2014 auch ein vorläufiges Urteil ausgesprochen. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mieter den Anwalt Langhammer beleidigt und verleumdet, was mit 80 Tagessätzen geahndet werden sollte.

 

Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch erhoben. Selbstverständlich hatte der Mieter niemanden beleidigt oder verleumdet, sondern ledigtlich über den Verlauf der Mietstreitigkeit und das Verhalten der beteiligten Juristen berichtet. Dass dies in einem Rechtsstaat nicht nur erlaubt, sondern auch notwendigt ist, scheint am Amtsgericht Tiergarten nicht bekannt zu sein. Aber in einem Rechtsstaat muss sich auch die Justiz sachlicher Kritik stellen. Ein Staat, in dem Bürger davor Angst haben müssen für solche Kritik verurteilt zu werden, kann letztlich kein Rechtsstaat sein.


Der Fall zeigt überdeutlich, dass es in Berlin ein erhebliches Problem innerhalb der Justiz gibt. In diesem Fall haben die beteiligten Juristen die Allgemeinheit und den Rechtsstaat in erschreckender Weise verraten. Ausgangspunkt war eine  offensichtlich fragwürdige Mieterhöhung. Der Sachverhalt hätte in einem konstruktiven Gespräch innerhalb einer Stunde geklärt werden können. Stattdessen haben die Vermieterin gemeinsam mit Anwälten und unterstützt von Berliner Gerichten einen regelrechten Krieg gegen einen Mieter veranstaltet und damit der Allgemeinheit einen immensen Schaden zugefügt. Nunmehr muss damit gerechnet werden, dass sich künftig niemand mehr trauen wird, Fördervertragsverletzungen zu beanstanden. Das wäre ein Freibrief auch für künftige Investoren, die Verträge mit der öffentlichen Hand zu ignorieren.

Räumungsbegehren des Anwalts Stefan Schröer

Die Fördervertragsverletzungen und Fehlleistungen der Berliner Justiz sind inzwischen offensichtlich und vielfach belegt. Dennoch glaubt der Anwalt Stefan Schröer nun tatsächlich, dass er den Mieter, der die genannten Sachverhalte aufgedeckt und bekannt gemacht hat, aus der Wohnung werfen lassen könnte. Am 27.11.2014 stellte Schröer einen Antrag, um die Räumung durchzusetzen.


Schröer muss von allen guten Geistern verlassen sein. Der Anwalt hat Kenntnis von den kriminellen Machenschaften seiner Mandantschaft. Über ein Jahr lang hat er den Mieter zusammen mit seinem Gehilfen Stefan Langhammer bearbeitet und versucht zu diffamieren und zu kriminalisieren. Eine Räumung wäre selbstredend ein weiterer krimineller Akt auch gegen die Interessen der Allgemeinheit. Gegen die geplante Räumung wurde deshalb zunächst der nachfolgend abrufbare Räumungsschutzantrag vom 16.12.2014 gestellt.

Räumungsschutzantrag vom 16.12.2014 (Anlage 4 korrigiert)
141216 Antrag geschwärzt.pdf
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17.12.2014 / Letzte Änderung:

Freiheit stirbt immer zentimeterweise:

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Typologie der Herstellungsverfahren für Solarmodule

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