Berliner Senatsverwaltung: Behandlung von Hinweisen

Im Rahmen der Untersuchung wurde die Berliner Senatsverwaltung seit April 2010 als zuständige Behörde mehrfach über wichtige Sachverhalte informiert. Den Schreiben waren auch zahlreiche Belege beigefügt.

 

2012 hat das Kammergericht als höchstes Berliner Gericht in zwei Beschlüssen vom 22.6.2012 (Az. 10 W 54 / 12) und vom 27.11.2012 (Az. 10 W 53 / 12) ausdrücklich bestätigt, dass die Mitteilungen nicht zu beanstanden waren. Das Gericht bestätigte ausdrücklich, dass keine Anzeichen vorlagen, dass die in den Schreiben mitgeteilten Sachverhalte "bewusst unrichtig seien oder leichtfertig aufgestellt worden wären".

 

Inzwischen ist weiter ersichtlich geworden, dass der Hinweisgeber seit Februar 2011 erpresst werden sollte. Der Hinweisgeber sollte genötigt werden, die festgestellten Rechercheergebnisse zu widerrufen. Insbesondere die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat diese Angriffe gegen den Rechtsstaat und den Hinweisgeber unterstützt.

Warnung für Hinweisgeber

Die Berliner Senatsverwaltung ist nicht vertrauenswürdig. Es muss damit gerechnet werden, dass im allgemeinen Interesse mitgeteilte Sachverhalte von der Senatsverwaltung nicht korrekt behandelt und sogar gegen den Informanten verwendet werden.

 

Mitteilungen verantwortungsbewusster Bürger werden in der Regel offenbar ignoriert. In keinem einzigen Fall antwortete die Senatsverwaltung mit Bezug auf bestimmte mitgeteilte Sachverhalte. In keinem einzigen Fall wurden Rückfragen gestellt oder weitere Belege angefordert, obwohl dies auch ausdrücklich angeboten worden war.

 

Es muss damit gerechnet werden, dass briefliche Mitteilungen mit sensiblen Informationen ohne Rücksprache an Dritte weiter geleitet werden. Wie schriftlich am 14.2.2012 und 16.3.2012 mitgeteilt, hält die Senatsverwaltung für Wirtschaft eine solche Vorgehensweise für zulässig und normal. Die Praxis und Rechtsauffassung wurde auch von der amtierenden Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer mit einem weiteren Schreiben vom 29.1.2014 bestätigt.

 

In einem Fall ist der Absender mit Bezug auf eine eigenmächtig weiter geleitete Nachricht unbegründet juristisch angegriffen worden. Damit sollte der Absender genötigt werden, die mitgeteilten Äußerungen zu widerrufen, was die Senatsverwaltung für Wirtschaft jedoch bis heute nicht interessierte.

 

Es muss außerdem damit gerechnet werden, dass die Berliner Senatsverwaltung die persönlichen Daten eines Informanten weiter leitet, um diesen zu diskreditieren und zu verleumden.

Missachtung der mitgeteilten Sachverhalte

Im Regelfall werden wichtige Hinweise von verantwortungsbewussten Bürgern von der Senatsverwaltung offenbar schlicht ignoriert. In vielen Fällen unterblieb eine Antwort, obwohl sachliche Eingaben an zuständige Behörden grundsätzlich beantwortet werden müssen. In einem Fall erklärte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ausdrücklich, sich nicht inhaltlich mit den mitgeteilten Sachverhalten befasst zu haben.

 

Die Senatsverwaltung formulierte keine einzige Rückfrage und forderte in keinem Fall weitere Unterlagen an.

 

In zwei Schreiben vom 25.1.2012 und vom 31.10.2012 erklärte sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für nicht zuständig, obwohl es um Sachverhalte ging, die in der Vergangenheit unter der Verantwortung dieses Ressorts geschehen waren.

Weiterleitung einer Eingabe

Eine Mitteilung vom 30.11.2011 an die damalige Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung wurde an Dritte weitergeleitet, die den Hinweisgeber mit Bezug auf diesen Brief massiv juristisch angriffen. Schon acht Tage nach Eingang bei der Senatsverwaltung lag der Brief zusammen mit einem Antrag gegen den Hinweisgeber auf einem Richtertisch des Berliner Landgerichts. Dieser Vorgang wird hier geschildert.

 

Am 14.2.2012 bestätigte die Senatsverwaltung die Weiterleitung, zeigte sich jedoch desinteressiert daran, was in der Sache weiter passiert war. In einem weiteren Schreiben vom 16.3.2012 bescheinigte sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung nochmals ausdrücklich selbst, korrekt gehandelt zu haben. Mit einem Schreiben vom 29.1.2014 wurde die Praxis auch von der amtierenden Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer bestätigt.

 

Somit ist festzustellen, dass die Senatsverwaltung glaubt, Eingaben verantwortungsbewusster Bürger an Dritte weiter leiten zu dürfen und sich nicht dafür interessiert, was mit den Briefen weiter geschieht. Selbst rechtsmissbräuchliche und allgemeinschädliche Angriffe gegen den Absender sind für die Senatsverwaltung kein Anlass, pflichtgemäss tätig zu werden.

Verleumdung des Absenders

Die Senatsverwaltung für Justiz ignorierte mehrere Zuschriften mit wichtigen Hinweisen.

 

Einige Monate nach einer ersten Zuschrift an den Justizsenator Thomas Heilmann wurde der Hinweisgeber als psychisch krank verleumdet. Dazu leitete die Senatsverwaltung die persönlichen Daten des Hinweisgebers an den sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg weiter.

 

Eine Sozialarbeiterin des Bezirksamts meldete sich sodann brieflich mit einem "Gesprächswunsch" und Terminvorschlag bei dem Absender der Eingabe. Derartige "Vorschläge" sollten unbedingt abgelehnt werden. Es ist wahrscheinlich und naheliegend, dass die Senatsverwaltung allein die Tatsache, dass ein solches Gespräch stattgefunden hat, gegen den Hinweisgeber verwenden würde.

15.6.2013 / Letzte Änderung: 5.2.2014

Freiheit stirbt immer zentimeterweise:

Typologie der PV-Module:

Typologie der Herstellungsverfahren für Solarmodule

Eine herzliche Bitte:

Fundamentaler Fehler:

Für Hinweisgeber:

Warnungen für Hinweisgeber