Bundesumweltministerium (BMU): Behandlung von Hinweisen

Auf Bundesebene ist das BMU für die Energiewende und die Gestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zuständig. Zu den Zielen des EEG zählt die Verringerung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung. Dazu soll auch die Weiterentwicklung der Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert werden.

 

Es versteht sich von selbst, dass eine derart gewaltige Entwicklung sorgfältig geplant und überwacht werden muss. Die enormen Kosten der Energiewende sind von allen Bürgern zu tragen. Entsprechend groß ist das öffentliche Interesse und entsprechend müsste das BMU an Hinweisen insbesondere von engagierten Bürgern und von sachverständiger Seite interessiert sein.

 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass das BMU keineswegs an derartigen Hinweisen interessiert ist. Das BMU ignoriert Hinweise, das öffentliche Interesse und sogar Grundrechte. Es muss außerdem damit gerechnet werden, dass Hinweisgeber vom BMU unbegründet und unberechtigt angegriffen werden.

Warnung für Hinweisgeber

Im Rahmen der Untersuchungen hat sich gezeigt, dass das BMU an Hinweisen von sachverständiger Seite nicht interessiert ist. Briefliche Nachrichten, die als Petitionen zu bewerten sind, wurden nicht beantwortet. Damit ignoriert das BMU das allgemeine Interesse und das Petitionsrecht.

 

Das BMU hat nur anfangs sehr schleppend reagiert. Es wurde keine einzige Rückfrage oder Aufforderung zur Einsendung weiterer Belege an den Hinweisgeber gerichtet.

 

Das BMU hat eine Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge eingerichtet. Es muss jedoch dringend davor gewarnt werden, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Ansprechstelle vereinbarungsgemäß eingereichte Unterlagen ohne Rücksprache weiter leitet und der Hinweisgeber vom BMU angegriffen wird.

 

In einem Fall hat ein Hinweisgeber nach Kontaktierung der Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge im Auftrag des Bundesumweltministers einen Drohbrief des Justitiariats erhalten. Möglicherweise hat das BMU auch rechtsmissbräuchliche Angriffe Dritter gegen den Hinweisgeber unterstützt. Zumindest sind diese Angriffe stillschweigend gebilligt worden, denn das BMU war diesbezüglich unterrichtet. 

Unterrichtung des BMU ab 10.1.2011

Ab 10.1.2011 wurde das BMU mit mehreren Schreiben umfassend informiert sowie auf dubiose Sachverhalte und Missstände hingewiesen. Alle Schreiben waren rechtlich als Petitionen zu bewerten.

 

Nach der ersten Nachricht wurden dem BMU am 19.3.2011 und 21.5.2011 weitere sehr aussagekräftige Unterlagen zugestellt. Erst danach antwortete das BMU mit einem lapidaren Schreiben vom 31.5.2011. In dem Brief wurde behauptet:

 

Wir haben Ihre Vermutungen eingehend geprüft und können Ihnen heute mitteilen, dass uns keine Hinweise vorliegen, die diese unterstützen.

 

Schon der geringe zeitliche Abspand zwischen der Absendung des dritten Schreibens am 21.5.2011 und der Antwort vom 31.5.2011 zeigt, dass zumindest die zuletzt vorgelegten Unterlagen sicher nicht "eingehend geprüft" worden sein können. Außerdem hatte der Hinweisgeber keine "Vermutungen" geäußert, sondern eine sachverständige und fundierte Bewertung sowie zahlreiche Beweise vorgelegt. Somit kann festgehalten werden, dass die drei Petitionen vom 10.1., 19.3. und 21.5.2011 nicht korrekt behandelt worden sind.

 

Diese Auffasung wurde dem BMU mit Schreiben vom 13.6.2011 mitgeteilt:

 

Leider wird in dem Schreiben [vom 31.5.2011] keinerlei Bezug auf die Hinweise und Belege genommen, die ich dem BMU habe zukommen lassen. Somit muss ich dabei bleiben, dass in dieser Sache im Interesse der Allgemeinheit wie auch der Beschäftigten der Firma ... dringend gehandelt werden muss.

 

Das Schreiben vom 13.6.2011, dem weitere Belege beigefügt waren, wurde bis heute nicht beantwortet.

Kontaktaufnahme mit der Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge

Da zwischenzeitlich weitere wesentliche Ermittlungsergebnisse vorlagen, wurde am 27.11.2011 die Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge kontaktiert, die das BMU eigens zur Entgegennahme wichtiger Hinweise eingerichtet hat.

 

Am 29.11.2011 antwortete das BMU. Es wurde um die Zusendung des bisherigen Schriftverkehrs und ggf. weiterer Unterlagen gebeten.

Recherchen Photon und Projekt "HT-CIGS"

Daraufhin wurden der Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge mit Schreiben vom 29.11.2011 die gewünschten sowie weitere sehr aussagekräftige Unterlagen vorgelegt.

 

Insbesondere wurde das BMU nun detailliert über Rechercheergebnisse der Fachzeitschrift Photon unterrichtet, die zu dem Zeitpunkt schon seit fast einem Jahr im Fall der Soltecture GmbH ermittelt hatte. Damit hatte Photon auch Druck auf die Firma ausgeübt, um geschädigten Kunden und Geschäftspartnern zu helfen. Bis Ende 2011 konnte auf diese Weise tatsächlich erreicht werden, dass alle bis dahin ermittelten Geschädigten von Soltecture entschädigt worden sind.

 

Außerdem wurde das BMU auf das Projekt HT-CIGS hingewiesen. Mit dieser Maßnahme sollte ein angebliches Entwicklungsprojekt der Firma Soltecture bis 30.9.2012 gefördert werden. Die Förderung einer weiteren schwefelbasierten Technologie war jedoch offensichtlich unsinnig, da Soltecture schon seit mindestens 2007 an einer selenbasierten Alternative arbeitete und dies auch öffentlich bekannt gemacht hatte. Außerdem hatte man sich bei Soltecture spätestens 2010 von der unterlegenen und nicht erfolgversprechenden sequentiellen Vorgehensweise verabschiedet. Der Vortrag wurde umfassend begründet und belegt.

 

Trotzdem kehrte das BMU alle vorgelegten Hinweise und Belege mit einem sehr brüsken Schreiben vom 22.12.2011, das nur aus fünf Sätzen bestand, unter den Teppich. Letztlich wurde nur auf das erste Antwortschreiben vom 31.5.2011 verwiesen:

 

Diesbezüglich verweise ich auf das BMU-Schreiben vom 31.5.2011. Die Ihnen darin mitgeteilte fachliche und förderpolitische Einschätzung der geförderten Massnahmen ist unverändert.

 

Damit wurden auch die vorgelegten handfesten und sehr aussagekräftigen Ermittlungsergebnisse des Fachmagazins Photon ignoriert und die Förderung der Firma Soltecture im Rahmen des Projekts "HT-CIGS" bestätigt. Selbst die Tatsache, dass Soltecture kurz vor der Insolvenz auf Druck einer Fachzeitschrift Geschädigte entschädigt hatte, beeindruckte das BMU nicht.

Einschüchterungsversuch und Drohbrief des Justitiariats

Auf ein weiteres Schreiben reagierte das BMU sogar mit einem Drohbrief und versuchte damit den verantwortungsbewussten und sachverständigen Hinweisgeber einzuschüchtern. In dem Schreiben wurde mitgeteilt:

 

Herr Bundesminister hat Ihre Schreiben vom 23.12.2011 und 13.1.2012 zur Beantwortung an das Justitiariat weitergeleitet. Ihre Ansicht, dass das BMU in kriminelle Machenschaften verwickelt sei, entbehrt jeder Grundlage und wird entschieden zurückgewiesen. Ich fordere Sie dringend auf, von weiteren Aussagen solcher Art Abstand zu nehmen.

 

Das Verhalten des BMU in diesem Fall kann nur als ungeheuerlich bezeichnet werden. Der Hinweisgeber hatte sich vollkommen korrekt verhalten und Beweise und Ausführungen vorgelegt, zu deren Einreichung das BMU mit der Einrichtung der Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge ausdrücklich aufgerufen hatte. Die Ausführungen waren außerdem vollständig durch mehrere Grundrechte gedeckt und hätten auch veröffentlicht werden dürfen.

 

Das BMU hat somit in diesem Fall Grundrechte und das große öffentliche Interesse ignoriert und stattdessen versucht, einen verantwortungsbewussten Bürger durch ein juristisches Schreiben einzuschüchtern.

BMU und Photon

Photon war bis 2012 das bekannteste Photovoltaik Fachmagazin in Deutschland. Die von Philippe Welter geführte Photon Europe GmbH ist jedoch seit Dezember 2012 insolvent. Seitdem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Insolvenverschleppung und anderer möglicher Straftaten. PhotonWatch beobachtet die Machenschaften der Photon Gruppe schon seit Jahren und berichtet laufend. Unter anderem hat das Insolvenzgericht im Mai 2013 festgestellt, dass die Insolvenzlage bei der Photon Europe GmbH schon seit 1.1.2010 bestand.

 

All dies hinderte Welter jedoch nicht daran, Kontakte bis hinein in höchste Regierungskreise zu pflegen. Aktuell ist auf der Photon Internetseite noch ein Foto vom 19.7.2012 abrufbar, das Welter zusammen mit Bundesumweltminister Altmaier und einem Photon Redakteur offenbar bestens ins Szene setzen soll. Auf diese Weise wird außerdem anschaulich nachvollziehbar, wie ein Bundesminister Verantwortliche eines Fachmagazins empfing, nachdem sein Ministerium kurz zuvor versucht hatte einen sachverständigen Hinweisgeber mundtot zu machen, der unter anderem Rechercheergebnisse genau dieses von Herrn Welter repräsentierten Fachmagazins vorgelegt hatte.

Zusammenfassung

Im Kern geht es hier um die Bewilligung von Fördermitteln für die Firma Soltecture. Nachdem der ursprüngliche Ansatz gescheitert war, hatte Soltecture spätestens 2007 beschlossen, das Element Schwefel durch Selen in seinem Herstellungsverfahren für Solarmodule zu ersetzen.

 

Spätestens 2010 scheiterte außerdem der Versuch der Entwicklung einer sequentiellen selenbasierten Technologie in Zusammenarbeit mit dem Anlagenhersteller Centrotherm. Für Soltecture war dies eine denkbar kritische Situation. Offenbar in Panik geraten verkündete die Firmenleitung im September 2010 die angeblich erfolgreiche Entwicklung eines selenbasierten Koverdampfungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftler Kessler, der zuvor schon an einem entsprechenden Verfahren mit der Firma Solibro gearbeitet hatte. Mit diesem Verfahren sollten Wirkungsgrade von weit über 10 Prozent möglich sein.

 

Dennoch bewilligte das BMU ab 1.10.2010 Bundesmittel für die angebliche Entwicklung einer weiteren schwefelbasierten und sequentiellen Technologie. Mit dem HT-CIGS genannten Projekt sollte der mittlere Wirkungsgrad der ohnehin untauglichen und leistungsschwachen schwefelbasierten CIS-Module um 10 Prozent von etwa 6,5 auf etwa 7,1 Prozent gesteigert werden.

 

Die Bewilligung von Fördermitteln für diesen Zweck war natürlich völlig absurd und sinnlos. Das muss dem Projektträger Jülich (PtJ) genauso bekannt gewesen sein wie dem BMU. Aber statt den Beweisen eines Hinweisgebers nachzugehen, traf sich der Umweltminister offenbar lieber in entspannter Runde mit dem Macher eines dubiosen Fachmagazins, das 2011 unter Vortäuschung falscher Tatsachen bei dem Hinweisgeber sogar dreist zahlreiche Belege und Informationen abgegriffen hatte.

Benachrichtigung des BMU über diese Seite

Mit einem Schreiben vom 30.5.2013 wurde das BMU auf diese Internetseite hingewiesen. Gleichzeitig wurden weitere Informationen angeboten. 2011 hat das Fachmagazin Photon etwa 200 Seiten Unterlagen erhalten, an denen das BMU interessiert sein müsste. Es ist vollständig nachweisbar, zu welchem Zeitpunkt Photon welche Unterlagen erhalten hat. Dem BMU wurde diesbezüglich umfassende Auskunft und die Aushändigung von Kopien aller Unterlagen angeboten, die Photon vorgelegt wurden. Voraussetzung ist, dass das BMU sicherstellt, dass unbegründete Drohungen oder Angriffe künftig unterbleiben.

Letzte Änderung: 30.5.2013

Freiheit stirbt immer zentimeterweise:

Typologie der PV-Module:

Typologie der Herstellungsverfahren für Solarmodule

Eine herzliche Bitte:

Fundamentaler Fehler:

Für Hinweisgeber:

Warnungen für Hinweisgeber