Schadenersatz

Die Justiz wurde instrumentalisiert, um unbegründete Verfügungen zu erwirken. Damit sollte unter anderem die Verbreitung wichtiger und zutreffender Informationen unterbunden werden. Es versteht sich von selbst, dass im Fall derartiger rechtsmissbräuchlicher Angriffe Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

 

Entsprechend wird hier demnächst über konkrete Forderungen gegen die Verantwortlichen und ggf. den Verlauf von Gerichtsverfahren berichtet werden.

 

Hauptsächlich geht es um fünf Anträge der Leitung Soltectures. An den Angriffen waren auch die Deutsche Bank, das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) und die Berliner Senatsverwaltung beteiligt.

 

Außerdem zählt der Insolvenzverwalter Soltectures, Hartwig Albers, zu den Hauptverantwortlichen. Albers hat grundlos die Aufhebung der unbegründeten Verfügungen verhindert und ist damit für weiteren Schaden durch den ungerechtfertigten Fortbestand der Verfügungen verantwortlich. Durch das Verhalten des Insolvenzverwalters wurden insbesondere auch die Gläubiger geschädigt, denen wichtige Informationen vorenthalten worden sind.

§ 945 ZPO

Die Leitung Soltectures und andere Verantwortliche sind schon deshalb schadenersatzpflichtig, da sich die erwirkten Verfügungen als von vorne herein ungerechtfertigt erwiesen haben. Die beteiligten Berliner Gerichte haben das große öffentliche Interesse und die ständige höchstrichterlich bestätigte Rechtsprechung missachtet, die in diesen Leitlinien zusammengefasst ist.

 

Insofern sind die Antragsteller und weitere Verantwortliche schon nach § 945 ZPO schadenersatzpflichtig.

15.12.2013 / Letzte Änderung:

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