Solarkritik

Rainer Hoffmann ist seit etwa Anfang des Jahrtausends als "Solarkritiker" bekannt geworden. Durch schlechte Erfahrungen mit einer solarthermischen Anlage, die Hoffman sich 1996 auf seinem Privathaus installieren ließ, hat er sich in die Grundlagen der Solarthermie, die Gewinnung von Wärme aus Sonnenlicht, eingearbeitet. Letztlich kam Hoffmann zu dem Schluss, dass die Hersteller von Solarthermieanlagen und interessierte Kreise über die Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit dieser Technik vielfach irreführend und falsch informiert haben. Derartiges ist leider auch in anderen Bereichen der erneuerbaren Energien, wie der Windenergie oder der Dünnschichtphotovoltaik, festzustellen.

 

Ab 1999 hat Hoffmann seine Erkenntnisse und Erfahrungen auf der Seite www.solarkritik.de öffentlich gemacht. Es ist sicher davon auszugehen, dass viele Interessierte davon profitiert haben und so vor Schaden bewahrt werden konnten. Leider ist diese Seite 2012 abgeschaltet worden.

"Falsche Verkaufsargumente"

Insbesondere ärgerte sich Hoffmann darüber, dass die Hersteller von Solarthermieanlagen ihre Kunden oft durch unrealistische Leistungsangaben getäuscht haben. Demnach müsste wohl dieser Text über Rainer Hoffmann berichten:

Falsche Verkaufsargumente

 

Im dicht besiedelten Wohngebiet gibt es zudem meist zu wenig [...], beschreibt X seine Erfahrungen. „Wenn schwache [...] herrschen, dann muss im Einzelfall ein [...] prinzipiell in Frage gestellt werden“, sagt er weiter.

 

 

Das Verkaufsargument [...], sei Augenwischerei, ärgert sich X. Zudem stellen die Angaben mancher Anbieter eine Verbrauchertäuschung dar, weil viel zu hohe Erträge suggeriert werden. „Eine Berechnung der Jahreserträge mit im Mittel [...] auf einem Hausdach in Wohngebieten anzugeben, ist absolut unrealistisch“, weiß X.

Oder steht das X in diesem Text vielleicht doch nicht für Rainer Hoffmann? Tatsächlich geht es hier nicht um Solaranlagen, sondern um die Windkraft. Der Text wurde aktuell von dem Magazin photovoltaik veröffentlicht (Niels Hendrik Petersen, "Gegenwind für Vertikaldreher", photovoltaik, 10 / 2014). Geschildert werden nicht die Einschätzungen Hoffmanns, sondern die des Windenergiefachmanns Patrick Jüttermann, der ein Internetportal für kleine Windkraftanlagen (www.klein-windkraftanlagen.com) betreibt.

 

Jüttermann ärgert sich über bestimmte Winkraftanlagen, sogenannte Vertikaldreher, die seiner Ansicht nach die Versprechungen der Hersteller in der Regel nicht einhalten können. Ebenso wie Hoffmann schon vor Jahren, so spricht mit Jüttermann nun sogar ein Branchenvertreter der erneuerbaren Energien selbst von „falschen Verkaufsargumenten“, „Verbrauchertäuschung“ und von „unrealistischen“ Herstellerangaben.

 

Ob Jüttermann nun auch eine Hexenjagd als "Windkritiker" bevorsteht, ähnlich wie sie Rainer Hoffmann als "Solarkritiker" erleben musste? Ob er demnächst wegen übler Nachrede vor Gericht stehen und dann seine Existenz verlieren wird? Das wird sich zeigen. Jedenfalls wäre dies ebenso wenig gerechtfertigt wie im Fall Hoffmann. Schließlich haben beide nur im allgemeinen Interesse ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen mitgeteilt. (3.10.2014)

Vom Solarkritiker zum angeblichen Psycho: eine wahnsinnige Entwicklung

Wer sich zum ersten Mal mit der Geschichte des Solarkritikers befasst, der läuft angesichts des Umfangs der Dokumentation leicht Gefahr den Überblick zu verlieren. Doch wer sich die Zeit nimmt und sich mit den Fall ernsthaft beschäftigt, der kann nur Bauklötze staunen, wie diese Geschichte derart dramatisch eskalieren konnte. Wie kann es sein, dass hier aus einem redlichen Menschen, der sich auch im Interesse der Allgemeinheit engagiert hat, ein entrechteter Krimineller gemacht worden ist, dem schon seit Jahren auch psychopathologische Züge und psychiatrische Störungen angedichtet werden?

Hoffmann ist ein sachlicher Mensch, der es offenbar gewohnt ist sorgfältig zu arbeiten. Er ist aus eigener Betroffenheit einer Frage von allgemeinem Interesse nachgegangen. Im Laufe der Zeit ist so eine wertvolle Dokumentation entstanden, die auch für andere Betroffene, die mit solarthermischen Anlagen schlechte Erfahrungen gemacht haben, sehr nützlich war. Solches Engagement ist in einem Rechtsstaat nicht nur legitim, sondern unerlässlich. Ein Staat, in dem es keine Menschen gibt, die sich derartig engagieren, kann letztlich kein Rechtsstaat sein.

Zur Persönlichkeit Hoffmanns passt auch, dass er zu den Gründungsmitgliedern des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE) zählt. EIKE ist ein Zusammenschluss von erfahrenen Wissenschaftlern und Fachleuten, die sich ernsthaft mit dem weltweiten Klimageschehen befassen. So wie Hoffmann im Fall der Solarthermie vertreten auch die EIKE-Mitglieder Ansichten, die auf sachlichen Überlegungen basieren und mit den gängigen Thesen weitgehend nicht übereinstimmen.

 

Für einen ersten Überblick zur Geschichte des Solarkritikers sei hier deshalb auf den EIKE-Bericht "Solarkritiker flüchtet vor der deutschen Justiz ins Ausland" verwiesen.

 

Außerdem sei auf den Bericht "Solarenergie und Klimawandel" von Holger Kreymeier verwiesen.

 

Eine Durchsicht der Unterlagen zeigt schnell, dass sich Hoffmann praktisch nichts hat zu Schulden kommen lassen. Offensichtlich war sein Engagement bestimmten Kreisen ein Dorn im Auge. Deshalb ist Hoffmann zunehmend persönlich angefeindet worden. Es folgten immer heftigere juristische Angriffe, die durch nichts begründet waren. Und schließlich wurde eine Psycho-Nummer abgezogen, die deutlich an den Fall des Gustl Mollath erinnert. Auch Hoffmann drohte und droht noch immer die Psychiatrisierung als angeblich wahnsinniger Querulant.

Dazu sei an dieser Stelle ausdrücklich gesagt, dass das Verhalten und die Äußerungen Hoffmanns keinerlei Anlass geben, eine psychopathologische Störung auch nur zu vermuten. Der Betreiber dieser Seite ist auch Diplom-Psychologe und kann dies als Fachmann für klinische Psychologie sachverständig beurteilen.

 

Die Versuche, Hoffmann psychiatrische Probleme wie Persönlichkeitsstörungen oder einen "Querulantenwahn" anzuhängen, dienen offenbar nur dem Ziel, die Glaubwürdigkeit des Solarkritikers zu schmälern. Tatsächlich haben diese Vorwürfe schon längst ein Ausmaß angenommen, dass sie als systematische Verletzung der Persönlichkeitsrechte Hoffmanns zu betrachten sind. Sie dienen nur dem Zweck, die Person des Rainer Hoffmann weiter zu beschädigen und herabzusetzen. Es ist sicher davon auszugehen, dass zumindest einige der öffentlich verbreiteten Vorwürfe gegen Rainer Hoffmann justitiabel sind.

Rainer Hoffmann ist mit Sicherheit nicht wahnsinnig. Er hat sich lediglich sachlich in das Thema Solarthermie eingearbeitet und sich eine eigene Meinung gebildet. Das einzige, was an diesem Fall als wahnsinnig bezeichnet werden muss, das ist die Art und Weise, wie hier ein Mensch diffamiert, entrechtet und kriminalisiert worden ist. Wie das geschehen ist, das müsste eigentlich jeden rechtsstaatlich gesinnten Menschen interessieren und alarmieren.

Die juristische Seite der Medaille: der Feldzug des Dr. Gigerl

Wie kam es also zu dieser Entwicklung? Da die Streitigkeiten schnell auf die juristische Ebene verlagert worden sind und dort rasant eskalierten, kommt man nicht umhin, sich mit den juristischen Grundlagen zu beschäftigen. Erstaunlicherweise scheint sich bisher jedoch noch niemand eingehend mit den Verfahrensunterlagen und den gegen Hoffmann gerichteten Urteilen befasst zu haben.

 

Wichtig ist vor allem das Aussagerecht. Nach einer ersten Auseinandersetzung mit dem Lieferanten seiner Solaranlage, wurde Hoffmann immer wieder die Verbreitung angeblich justitiabler Aussagen angekreidet. Doch selbst für Laien ist in vielen Fällen sofort erkennbar, dass Hoffmanns Aussagen sicher nicht zu beanstanden waren.

 

So hatte Hoffmann dem Installateur seiner Anlage unter anderem vorgehalten "unseriös" beraten zu haben. Derartige milde Kritik an Unternehmen ist alltäglich. Doch schon in diesem Fall ist Hoffmann derart unter Druck gesetzt worden, dass er im Juni 2002 einem Anerkenntnisurteil zustimmte und sich verpflichtete, diese und eine weitere Äußerung nicht wieder zu tätigen. Außerdem hatte er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Den Unterlagen ist ferner klar zu entnehmen, dass 2004 eine endgültige Weichenstellung erfolgte. Offenbar war Hoffmann mit seiner Internetseite bestimmten Kreisen inzwischen derart lästig geworden, dass er endgültig mundtot gemacht werden sollte. Nun wurde ein Plan ausgeheckt, der nicht perfider hätte sein können. Hauptverantwortlich war der Recklinghauser Notar und Anwalt Dr. Hans-Jochen Gigerl, der in den vorangegangenen Streitigkeiten den Lieferanten von Hoffmanns Solaranlage vertreten hatte. Nunmehr strengte Gigerl in eigener Sache eine Klage am Landgericht Bochum an (16 O 100 / 04), mit der Hoffmann eine bestimmte kritische Äußerung über das Verhalten des Anwalts verboten werden sollte.

 

Die Klage hatte Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 7.12.2004 wurde 2005 vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt und rechtkräftig. Tatsächlich kann dieses Urteil jedoch nur als Fehlurteil und Schande für einen Rechtsstaat bezeichnet werden. Damit wurde nicht nur das Grundrecht Hoffmanns auf freie Meinungsäußerung beschnitten, Gigerl wurde damit außerdem ein Persilschein ausgestellt. Zudem bereicherte sich der Anwalt durch dieses Urteil unberechtigt um 5000 Euro, die ihm als Schmerzensgeld zugesprochen worden waren. Die Einzelheiten zu diesem entscheidenden Verfahren werden hier dargelegt.

 

Auch das Berufungsurteil gleicht einer Verhöhnung der Interessen der Allgemeinheit. Einerseits warf das Gericht Hoffmann mutwillige Anschuldigungen gegen Gigerl vor, andererseits nahm es den Anwalt in Schutz, indem es den von Hoffmann gut belegten Prozessbetrug Gigerls als "Verwechslung", also als schlichtes Versehen, bewertete:

Dieser Vorwurf [eines Prozessbetrugs] ist auch unter Zugrundelegung der umfangreichen Ausführungen des Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit haltlos und mutwillig, da er sich im wesentlichen auf eine Verwechslung zweier Werbeanzeigen der Firma ... durch den Kläger bezieht.

 

(Oberlandesgericht Hamm, 3 U 28 / 05, Urteil vom 1.8.2005)

Selbst das Landgericht Bochum hatte sich in erster Instanz damit begnügt, das Recht falsch anzuwenden und den Vortrag Hoffmanns zu ignorieren. Das Oberlandesgericht setzte dem schändlichen erstinstanzlichen Urteil noch die Krone auf, indem es Hoffmann erst gar nicht anhörte und ihm zusätzlich auch noch unredliche Absichten unterstellte.

 

In der Folge hatte Hoffmann keine Chance mehr, die immer heftigeren Angriffe abzuwehren. Ab 2005 war Hoffmann endgültig ein entrechteter Mensch und musste sich zunehmend gegen persönliche Vorwürfe wehren. Und Gigerl setzte weiter nach. Dazu benutzte der Anwalt nun mehrfach das oben genannte Urteil, um weitere Urteile durchzusetzen. Auch die Verantwortlichen eines Radiosenders, der zwei Interviews mit Hoffmann ausgestrahlt hatte, wurden von Gigerl mit dem Verweis auf das Bochumer Unrechtsurteil eingeschüchtert.

 

Schließlich gingen Gigerl und dessen Kanzleipartner Dr. Dierk Hartmann sogar so weit, als Nebenklägervertreter in einem Strafverfahren die damalige Bochumer Landgerichtspräsidentin mit einem persönlichen Brief zum "energischen Eingreifen" gegen Hoffmann aufzufordern:

Nach unserem Eindruck versteigt sich der Angeklagte [Rainer Hoffmann] immer weiter in wirre und nicht mehr nachvollziehbare Vorwürfe. Es ergibt sich die Frage, in welchem Umfang dies weiter hingenommen werden soll. Die jetzt erreichte Qualität der Beschimpfungen und Vorwürfe verlangt nach unserer Auffassung ein energisches Eingreifen.

 

(Dr. Dierk Hartmann und Dr. Hans-Joachim Gigerl, Auszug aus einem als "vertraulich" gekennzeichneten Brief an die damalige Präsidentin des Landgerichts Bochum Marie Luise Graf-Schlicker, 27.11.2007)

Das Schreiben war natürlich mehr als eine Unverfrorenheit Gigerls und seines Kanzleipartners Hartmann. Der Vortrag Hoffmanns war jederzeit sachlich und er hatte niemanden beschimpft.

 

Hoffmann wurde zum Verhängnis, dass er über die juristischen Grundlagen nicht informiert worden war. Das nutzten die beteiligten Juristen eiskalt aus. Praktisch alle Äußerungen, die Hoffmann in den Zivil- und Strafverfahren als angeblich unzulässig angekreidet worden waren, waren tatsächlich nicht zu beanstanden. Doch Hoffmann wusste nicht, mit welchen Argumenten er diese perfiden Angriffe leicht hätte abwehren können. Der Taschenspielertrick der Juristen bestand darin, die Aussagen Hoffmanns als angebliche Tatsachenbehauptungen zu deklarieren. Damit wurde Hoffmann eine angebliche Beweispflicht auferlegt. Allerdings war diese juristische Vorgehensweise falsch. Hoffmann hatte nur legitime Meinungen geäußert, die durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG geschützt waren.

 

Allen voran nutzte der Recklinghauser Anwalt Gigerl dieses üble juristische Manöver auch zur persönlichen Bereicherung aus. Offenbar war Gigerl spätestens 2007 nur noch an der Vernichtung Hoffmanns interessiert und versuchte deshalb wie geschildert sogar eine Landgerichtspräsidentin in seinem Sinne zu instrumentalisieren. Möglicherweise war der oben genannte Brief vom 27.11.2007 nicht der erste Versuch, Einfluss auf das Gericht auszuüben. Es muss jedenfalls in Betracht gezogen werden, dass Gigerl und Hartmann in ähnlicher Weise auch Druck ausgeübt hatten, um das Urteil vom 7.12.2004 durchzusetzen. Eine andere Erklärung für dieses Fehlurteil ist kaum denkbar.

Die weitere Entwicklung

Inzwischen wurden zahlreiche Unterlagen gesichtet und eingeordnet. Demnach ist eindeutig zu erkennen, dass die wesentliche Eskalation in dieser Sache ab 2004 von Dr. Hans-Jochen Gigerl betrieben worden ist. Das Urteil vom 7.12.2004 war auch der wichtigste Grundstein für weitere perfide Angriffe gegen Rainer Hoffmann.

 

Spätestens 2005 muss die Situation für Hoffmann extrem schwierig und nahezu unerträglich geworden sein. Dennoch zeigen spätere Unterlagen klar, dass er auch von polizeilicher Seite nicht als gewalttätig eingestuft worden ist, was angesichts der lang andauernden Belastungen fast verwunderlich ist und nur für Hoffmann sprechen kann.

 

Demnächst wird an dieser Stelle weiteres über die Entwicklung ab 2005 zu berichten sein.

29.9.2014 / Letzte Änderung: 3.10.2014

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