Insolvenz der Soltecture GmbH (ehemals Sulfurcell GmbH)

Die Insolvenz der Soltecture GmbH (ehemals Sulfurcell GmbH) war unvermeidlich. Schon kurz nach Beginn der Untersuchung im Frühjahr 2009 wurde ersichtlich, dass das von der Firma eingesetzte Herstellungsverfahren für Solarmodule untauglich und nicht konkurrenzfähig war. Weitere organisationsspezifische Mängel wiesen ebenfalls darauf hin, dass das Unternehmen nicht leistungsfähig war.

 

Entsprechend wurden Gesellschafter, zuständige Behörden und andere Verantwortliche ab Juni 2009 detailliert informiert und gewarnt. Zu den ersten Adressaten, die ausführlich informiert wurden, gehörte die Investitionsbank Berlin (IBB). Mehrere Adressaten erhielten auch eine vorläufige 47seitige Expertise vom Dezember 2009.

 

Schließlich stellte die Leitung Soltectures am 9.5.2012 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg. Als vorläufiger Verwalter wurde der Rechtsanwalt Hartwig Albers eingesetzt.

 

Mit Schreiben vom 31.7.2012 empfahl Albers dem Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Daraufhin wurden das Insolvenzverfahren eröffnet und Albers als Insolvenzverwalter bestätigt.

Insolvenzakte 36s IN 2091/12

Grundlage der Berichterstattung über die Insolvenz Soltectures ist auch die Akte des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg. Das Verfahren wird unter der Geschäftsnummer 36s IN 2091/12 geführt.

 

Die Akte bestand Anfang Juli 2013 aus sechs Bänden und wurde vollständig durchgesehen.

Zurückhaltung wesentlicher Sachverhalte

Über die aktenkundigen Sachverhalte wird in den untergeordneten Abschnitten berichtet. Abgesehen davon fällt auf, dass zumindest bis Juli 2013 wesentliche Sachverhalte in der Insolvenzakte völlig unerwähnt geblieben sind.

 

Allein daran ist erkennbar, dass das Insolvenzgericht und die Gläubiger getäuscht werden sollen. Offenbar sind den Gläubigern wichtige Informationen vorenthalten worden.

1. Alle Hinweise an den Insolvenzverwalter bleiben unerwähnt

Der Rechtsanwalt Hartwig Albers wurde in seiner Funktion als Insolvenzverwalter ab dem 24.5.2012 mit mehreren Schreiben umfassend informiert und mehrfach aufgefordert, die Gläubiger und Geschädigten auf wichtige Sachverhalte hinzuweisen. Keines der Schreiben ist beantwortet worden.

 

Die mitgeteilten Hinweise an den Insolvenzverwalter wurden offenbar vollständig ignoriert. In der Insolvenzakte fand sich bis Juli 2013 kein einziger Hinweis darauf, dass der Insolvenzverwalter von sachverständiger Seite detailliert über wichtige Sachverhalte informiert worden war.

2. Alle Hinweise und Warnungen seit 2009 bleiben unerwähnt

Gleichfalls wurden in dem Insolvenzverfahren bisher alle Hinweise seit 2009 an die Gesellschafter, zuständige Behörden und weitere Verantwortliche ignoriert, obwohl der Insolvenzverwalter auch darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht worden ist. Jedenfalls enthält die Insolvenzakte keinerlei Hinweise darauf, dass einige Verantwortliche seit Juni 2009 mehrfach auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen und Belege vorgelegt worden sind.

3. Keinerlei Hinweis auf rechtsmissbräuchliche Angriffe gegen einen Hinweisgeber

Der Insolvenzakte kann nicht entnommen werden, dass die Leitung Soltectures seit Februar 2011 bemüht war, einen sachverständigen Hinweisgeber mundtot zu machen. Dabei wurden auch rechtsmissbräuchliche Angriffe initiiert. Eine Übersicht der Angriffe, die dem Ziel dienten eine Veröffentlichung der wahren Sachverhalte zu verhindern, ist inzwischen schon beträchtlich lang.

4. Keinerlei Hinweis auf Qualitätsprobleme und Entschädigungsleistungen

Die Insolvenzakte enthält mehrere Forderungsanmeldungen von geschädigten Anlagenbetreibern und Vertriebspartnern, die Garantieleistungen und Schadenersatzleistungen geltend gemacht haben. Dazu gehört eine Forderungsanmeldung des früheren Vertriebspartners IBC Solar. Abgesehen davon, dass der Insolvenzverwalter umfassend informiert worden ist, ist damit belegt, dass Albers schon seit einiger Zeit über die mangelhafte Qualität der Module Soltectures unterrichtet ist.

 

Abgesehen davon finden sich in der gesamten Insolvenzakte keinerlei Hinweise darauf, dass die Soltecture Module leistungsschwach und qualitativ minderwertig waren. Es bleibt völlig unerwähnt, dass Soltecture Ende 2011, also nur einige Monate vor Beantragung des Insolvenzverfahrens, einige Geschädigte entschädigt hat.

5. Keinerlei Hinweis auf Recherchen eines Fachmagazins

In der Insolvenzakte finden sich auch keinerlei Hinweise darauf, dass 2011 das Fachmagazin Photon intensiv recherchiert und brisante Sachverhalte ermittelt hat, obwohl der Insolvenzverwalter auch diesbezüglich umfassend informiert worden ist.

6. Die Angaben der Leitung Soltectures werden nicht hinterfragt

In den Berichten und "Gutachten" des Insolvenzverwalters Albers werden die dubiose und katastrophale Firmenentwicklung sowie die Angaben der Firmenleitung nicht ansatzweise hinterfragt. Die dürftigen Angaben der Firmenleitung im Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden praktisch kommentarlos als gegeben hingenommen. Es ist offensichtlich, dass der Insolvenzverwalter gar nicht daran interessiert war, die tatsächlichen Sachverhalte zu ermitteln.

7. Keinerlei Hinweise auf Reklamationen, Serivceeinsätze des Reklamationsmanagers und Nachmessungen reklamierter Module

Inzwischen liegen einige Berichte Soltectures über Serviceeinsätze des ehemaligen Reklamationsmanagers vor. Damit sind weitere Reklamationen von Kunden dokumentiert, die nicht vor der Insolvenz entschädigt worden sind.  Weiter liegen Ergebnisse von Nachmessungen reklamierter Module vor, die ebenfalls vom Reklamationsmanager Soltectures unterzeichnet sind. Die Ergebnisse bestätigen, dass alle in diesen Fällen überprüfte Module mangelhaft waren.

 

Dem Insolvenzverwalter Albers muss bekannt gewesen sein, dass es die vorliegenden und wahrscheinlich noch weitere Reklamationen gab. Jedoch wird in der gesamten Insolvenzakte mit keinem Wort auf Kundenreklamationen, Serviceeinsätze des Reklamationsmanagers oder etwa die Ergebnisse von Nachmessungen hingewiesen. Offenbar sollen den Gläubigern und dem Insolvenzgericht auch diese wesentlichen Sachverhalte vorenthalten werden. (13.9.2013)

Information des Insolvenzgerichts

Da weiterhin keine Antwort des Insolvenzverwalters auf die mitgeteilten Hinweise und die Veröffentlichungen auf dieser Internetseite vorlag, wurden nunmehr die Gläubiger und das Insolvenzgericht mit dem nachfolgenden Schreiben vom 18.11.2013 informiert.

Schreiben an das Insolvenzgericht vom 18.11.2013 (geschwärzt)
AG Charlottenburg 131118 (geschwärzt).pd
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Antwort des Insolvenzgerichts vom 4.12.2013

Mit nebenstehender Antwort reagierte das Insolvenzgericht auf das Schreiben vom 18.11.2013. Das Gericht ließ durch eine Rechtspflegerin mitteilen, dass angeblich kein rechtliches Gehör gewährt werden könne, da es sich bei dem Insolvenzverfahren um ein nichtöffentliches Verfahren handele und der Absender der Informationen angeblich kein Beteiligter sei.

 

Das Gericht glaubt tatsächlich, sich durch diese fadenscheinige und unzutreffende Antwort seiner Verantwortung entziehen zu können. Tatsächlich ist dem Gericht jedoch bekannt, dass der Absender des Schreibens vom 18.11.2013 ein Beteiligter des Verfahrens ist, dem auch schon Akteneinsicht gewährt worden ist. Außerdem ist das Amtsgericht selbstverständlich verpflichtet, Informationen und Belege für das rechtswidrige Verhalten eines Insolvenzverwalters und weitere wichtige Informationen zur Sache zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Antwort lässt sich nur so deuten, dass das Amtsgericht Charlottenburg auch zu jenen Teilen der Berliner Justiz gehört, die den rechtsstaatlichen Boden verlassen haben und sich durch besondere Verantwortungslosigkeit auszeichnen. Deshalb verschließt das Gericht die Augen und bestätigt in seiner Antwort noch nicht einmal den Eingang des Schreibens vom 18.11.2013 mit den umfangreichen Unterlagen.

 

Mit nachstehendem Schreiben vom 11.12.2013 ist das Amtgericht Charlottenburg nochmals informiert und um Auskunft gebeten worden, ob die Gläubiger über die vorgelegten Unterlagen informiert werden. (16.12.2013)

Schreiben an das Insolvenzgericht vom 11.12.2013 (geschwärzt)
AG Charlottenburg 131211 (geschwärzt).pd
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Mit dem nachfolgenden Schreiben vom 10.1.2014 wurden dem Insolvenzgericht außerdem aktuelle ergänzende Informationen mitgeteilt.

Schreiben an das Insolvenzgericht vom 10.1.2014 (geschwärzt)
AG Charlottenburg 140110 (geschwärzt).pd
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Nachfrage an das Insolvenzgericht vom 22.2.2014

Es ist weiterhin keine Nachricht des Insolvenzverwalters eingegangen. Auch zur Erinnerung vom 11.12.2013 liegt noch kein Bescheid des Insolvenzgerichts vor. Offenbar versuchen der Insolvenzverwalter wie auch das Gericht weiterhin, die Annahme wichtiger Informationen zum Nachteil und gegen die Interessen der Gläubiger zu verweigern.

 

Mit einem Schreiben vom 22.2.2014 wurde der Sachstand zur Erinnerung vom 11.12.2013 angefragt. (22.2.2014)

Die Nachrichten an den Insolvenzverwalter wurden zur Akte hinzugefügt

Nach wie vor liegt keine Rückfrage oder Anfrage des Insolvenzverwalters zu den mitgeteilten Sachverhalten vor.

 

Mit Schreiben vom 26.2.2014 hat das Insolvenzgericht jedoch mitgeteilt, dass die vorgelegten Unterlagen inzwischen zu den Akten genommen worden sind. Gläubiger und andere berechtigte Personen können sich nunmehr durch Akteneinsicht über den Kenntnisstand des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts informieren.

 

Das Insolvenzgericht wird weiter über wichtige Sachverhalte informiert. (5.3.2014)

7.7.2013 / Letzte Änderung: 5.3.2014

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