Dr. Jochen Zenthöfer ist Jurist und nach eigener Angabe luxemburgischer Journalist.
Sehr geehrter Dr. Zenthöfer,
aus gegebenem Anlass muss ich mich hier nochmals mit einem offenen Brief an Sie wenden.
Sie erinnern sich an unseren Schriftwechsel im November/Dezember 2023, es ging um Juris Libra. Von wegen „gezielt getäuscht“: Sie hatten mehrfach für die FAZ berichtet und damit, aus meiner Sicht versteht sich, Ihre Leser und die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, um die Verantwortlichen zu schützen. Sie haben den damaligen Justizminister Marco Buschmann zum Sündenbock gemacht. Der hatte jedoch mit Libra nichts zu tun. Im Gegenteil, er hat die Aufklärung betrieben und ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Buschmann hat ein illegales, verfassungswidriges Projekt abgeschaltet, von dem andere profitiert haben und das andere zu verantworten hatten. Kein Verantwortlicher, darunter Rechtswissenschaftlerinnen der Universitäten Köln, Bonn, Bielefeld und Braunschweig, musste sich bisher erklären, geschweige denn Konsequenzen stellen. Niemand wurde disziplinarisch belangt, geschweige denn juristisch verfolgt.
Nachdem Sie mehrere Zuschriften ignorierten habe ich Ihnen am 15.12.2023 geschrieben:
Zitat: Sehr geehrter Dr. Zenthöfer, es wird immer deutlicher, dass Sie im Fall Libra nie informieren und aufklären wollten. Sie versuchen den Schädigern zu helfen und die Aufklärung zu verhindern. Sie sind nicht einmal Journalist und arbeiten auch nicht journalistisch. Sie sind bzw. waren Jurist, Geschäftsführer und Politiker. Sie sind offensichtlich CDU-Mitglied. Sie sollen für die Staatskanzlei NRW gearbeitet und für Herrn Rüttgers Reden geschrieben haben. Reicht Ihnen das nicht? Was maßen Sie sich außerdem die Rolle eines Journalisten an? Als Aufklärer kommen Sie in einer Sache wie Libra grundsätzlich nicht in Frage. (Mail 15.12.2023 07:06)
Dazu hatte ich Ihnen ein Schreiben vom 14.12.2023 zur Kenntnis gegeben. Ich habe es persönlich im FAZ Hauptstadtbüro abgegeben. Die Mail, der Brief und weitere Nachrichten sind bis heute unbeantwortet. Sie hatten mir nur zwei kurze Mails vom 29.11. und 30.11.2023 gesendet.
Aktuell kommen Sie mit einem hinterhältigen Machwerk um die Ecke, das selbst Ihre Libra-Kampagne in den Schatten stellt. Ich meine den Artikel „Von wegen ‚gezielt getäuscht‘: Warum das Gericht für Christian Drosten entschied“, anbei als Anlage (127036) und hier abrufbar:
Was soll das bitte sein? Halten Sie das für Journalismus? Nein, Sie sind noch immer kein Journalist. Sie wollen nicht informieren. Journalistische Pflichten kennen Sie noch immer nicht. Warum haben Sie Professor Wiesendanger keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Warum haben Sie nicht beim Anwalt Wiesendangers angefragt? Sie haben nicht einmal Ihre ersten journalistischen Grundpflichten beachtet.
Sie erläutern auch nicht die rechtlichen Grundlagen, die seit Jahrzehnten höchstrichterlich geklärt sind. Sie beantworten gerade nicht wie im Titel behauptet die Frage, warum das Gericht für Drosten entschied. Natürlich beantworten Sie diese Frage nicht, denn Sie wissen als Jurist und Richter nur zu gut, dass die Entscheidungen der Hamburger Gerichte unerklärlich und haltlos sind. Aber das möchten Sie Ihren Lesern vorenthalten.
Wie kommen Sie darauf vorauszusetzen, dass die Gerichte korrekte Arbeit geleistet haben? Wie kommen Sie darauf zu suggerieren, dass sich Dr. Lucas Brost, Wiesendangers Anwalt, pflichtgemäß verhalten hat? Sie wissen, dass beides nicht der Fall ist und deshalb erwähnen Sie es nicht.
Die Gerichtsentscheidungen sind haarsträubend rechtsfehlerhaft. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom Dezember 2022 ist atemberaubend. Eine kreative Phantasie der Kammer, die kein Jura-Student im 1. Semester als Hausarbeit abliefern dürfte. Das aktuelle Urteil ist kaum besser. Zum großen Teil werden die Vorentscheidungen zitiert, aber nun gibt es eine andere wiederum phantasievolle Begründung, die ein Germanistik Student im Seminar kreatives Schreiben hätte erstellen können.
Anwalt Brost hat für Wiesendanger nach dem Eilverfahren eine Feststellungsklage beim Landgericht Köln erhoben. Als ich das erfahren habe war mir sofort klar, dass das nicht geht. Die Klage ist dann auch als unzulässig abgewiesen worden. Warum war mir klar, dass diese Klage absehbar als unzulässig bewertet werden würde, und warum erwähnen Sie das nicht?
Warum erwähnen Sie nicht, dass Wiesendanger nach dem Eilverfahren das Bundesverfassungsgericht hätte anrufen können? Das wurde ihm weder erläutert noch angeraten. Warum ist mir das bekannt, aber Sie als Jurist und Journalist verschweigen das? Wiesendanger hätte das Verfahren längst mit einer Verfassungsbeschwerde gewinnen können. Das Darmstädter Echo hat dazu ein Beispiel gegeben, die Herausgeber haben einen Beschluss vom 9.11.2022 (1 BvR 523/21) erwirkt. Das gesamte Verfahren dauerte nur gut zwei Jahre:
Warum haben Sie diesen Beschluss nicht erwähnt und erläutert? Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass die höchstrichterliche Entscheidung im aktuellen Urteil auf Seite 15 genannt, aber falsch interpretiert und gegen Wiesendanger verwendet worden ist? Sicher ist Ihnen dies aufgefallen, aber Sie wollten es Ihren Lesern nicht mitteilen. Zur Klarheit anbei der abschließende Bericht des Darmstädter Echos zur Sache (Anlage 126670).
Zitat: Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Januar dem ECHO den Rücken in seiner Berichterstattung über den „Guru“ Hortmann gestärkt hatte, indem es beschloss, dass nicht nur die eigene Meinung besonderen Schutz genießt, sondern auch die Presse in ihrer Berichterstattung wiedergegebene Meinungen anderer Personen in der Regel nicht begründen müsse, hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt den Schlussakkord gesetzt: Es hat – unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe – die von Hortmann beantragte einstweilige Verfügung gegen einen ECHO-Artikel vollumfänglich abgewiesen und Hortmann die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Das Oberlandesgericht hatte das letzte Wort, „da das Verfassungsgericht die Sache nicht endgültig entscheidet, sondern nur den Verfassungsverstoß feststellt und dann an die Vorinstanz zur erneuten Entscheidung zurückverweist“, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Russ, der das ECHO und den Verlag, in dem es erscheint, die VRM, vertreten hatte. […] Der Beschluss fand ein großes mediales Echo. Nicht nur juristische Fachmagazine berichteten, sondern auch normale Medien, weil mit dem Urteil die Presse- und Meinungsfreiheit untermauert wurde. Er gelte jetzt schon als „wichtige Grundsatzentscheidung im Bereich des Presserechts“, so Russ. (Darmstädter Echo, 15.6.2023)
Für die FAZ hatte Ihre Kollegin Marlene Grunert berichtet:
Wie also kann es sein, dass laut Bundesverfassungsgericht sogar von den Medien wiedergegebene kritische Meinungen anonymer Hinweisgeber umfassend geschützt sind, jedoch ein namhafter Wissenschaftler, der sich sorgfältig mit einem Thema befasst und einen ausführlichen Bericht erarbeitet hat, von der Justiz rechtlos gestellt, öffentlich diffamiert, von den Medien im Stich gelassen und nun von der FAZ regelrecht gejagt wird?
Früher, als die FAZ noch Journalismus gemacht hat, sind dort Beiträge wie dieser erschienen (Anlage 087731):
Karl Schlögel: Eine Jagdpartie / Wie man einen Wissenschaftler ruiniert, 18.2.1998
Damals hat man bei der FAZ noch registriert, dass die Kollegen der Berliner Zeitung einen Wissenschaftler grundlos persönlich angegriffen haben. Die FAZ hat eine Gegenrede zur Unterstützung Gabor Rittersporns veröffentlicht. Gegen die journalistische Fehlleistung der Berliner Zeitung konnte Rittersporn am Landgericht Berlin leicht vorgehen. Nach einigen Monaten wurde ihm eine Entschädigung von 70.000 DM zugesprochen. Das ist bei Spiegel Online nachlesbar:
https://www.spiegel.de/politik/hohes-schmerzensgeld-a-32c547f3-0002-0001-0000-000008447868
Heute dagegen hetzen Sie und die FAZ offen gegen einen redlichen Wissenschaftler, der sich an einer überragend wichtigen öffentlichen Diskussion beteiligt hat. Sie protestieren nicht gegen eine „Jagdpartie“, Sie blasen selbst zur Jagd und ziehen zur Unterstützung einen Auftragsjäger hinzu. Ein Wissenschaftler aus Bonn, der sich rechtlich genauso gut auskennen sollte wie Sie, verschweigt ebenfalls alle wichtigen Fakten und verlangt stattdessen disziplinarische Schritte gegen seinen Hamburger Kollegen. Sie und Professor Gärditz sind derart skrupellos und dreist, dass man kaum Worte findet. Sie verschweigen alle rechtlichen Fragwürdigkeiten in diesem abartigen laufenden Verfahren, Sie ignorieren die Unschuldsvermutung, stattdessen verlangen Sie vorverurteilend, dass die Universität Hamburg Maßnahmen ergreift.
Ihre Veröffentlichung ist ein Skandal für sich. Wiesendanger könnte nur dazu Unterlassungsansprüche und in kurzer Zeit Schadenersatzansprüche geltend machen. Auch das wissen Sie.
Nicht gegen Professor Wiesendanger wäre vorzugehen, die Universität Bonn müsste sich Professor Gärditz einmal vorknöpfen. Ich darf hier nur einmalig und künftig nie wieder den feinen Herrn Professor zitieren: Gärditz hat „das Ansehen der Universität und der Wissenschaft im Allgemeinen“ geschädigt.
Was Sie hier zusammen mit Gärditz und möglicherweise in Absprache mit Professor Drosten veranstalten ist beispiellos, insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer oben genannten Libra-„Berichterstattung“. Dort hatten Sie nicht einmal die Namen der Hauptbeteiligten genannt, gemeint sind unter anderem die Professorinnen Susanne Lilian Gössl (Bonn), Anne Paschke (Braunschweig), Frauke Rostalski (Köln), Anne Sanders (Bielefeld), die als Herausgeberinnen dieses verfassungswidrigen und damit kriminellen Projekts fungierten. Das ist bis heute nicht bekannt und konnte deshalb nicht einmal öffentlich diskutiert werden. Als wäre nichts geschehen bilden die Damen auch Dank Ihrer Hilfe weiter ahnungslose Studenten zu Juristen aus, obwohl sie längst strafrechtlich belangt worden sein müssten.
11.5.2026 / Letzte Änderung: