Ines Rutschmann

Von Oktober 2007 bis Dezember 2012 gehörte Ines Rutschmann zur Redaktion des Solarmagazins PHOTON. Anschließend war Rutschmann bis Dezember 2016 als freie Journalistin tätig. In der Zeit schrieb sie auch als einzige Redakteurin für das "Magazin" des Photovoltaikforums.

 

Seit Januar 2017 arbeitet Ines Rutschmann für das nach eigenen Angaben gemeinnützige Unternehmen Finanztip. Die Plattform will Verbrauchern kostenlos "wirklich unabhängige und ehrliche Antworten auf ihre Finanzfragen" geben. Ein hoher Anspruch, den Finanztip mit Hilfe von Experten, die einem strengen Redaktionskodex unterliegen, realisieren will.

 

Finanztip stellt Rutschmann als "Expertin für Energie" vor. Wie diese Personalie mit den Ansprüchen Finanztips zusammen passen soll ist allerdings unklar. In ihrer bisherigen Laufbahn hatte Rutschmann noch nie die Interessen ihrer Leser im Blick. Entweder hat Ines Rutschmann ihrem neuen Arbeitgeber wichtige Informationen vorenthalten, oder der berufliche Werdegang Rutschmanns ist Finanztip egal.

 

Für Photon hatte Ines Rutschmann fremdgesteuert alles zu Papier gebracht, was von ihr erwartet wurde. Wie hier dokumentiert, wurde Rutschmann regelmäßig auf bestimmte Firmen angesetzt, offensichtlich um diese in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken. Einige Firmen, vor allem deutsche Solarmodulhersteller, wurden dagegen verschont. Eine vorbereitete kritische Berichterstattung über Soltecture hält Rutschmann zum Schaden der Allgemeinheit und der Gläubiger der inzwischen insolventen Firma seit 2011 zurück.

 

Wie hier nachzulesen ist, hat Rutschmann keine Hemmungen, frühere Informanten mundtot machen zu wollen. Dazu hat sie auch ihre Kollegen Klaus Werle (früher Manager Magazin) und Astrid Dähn (Neue Energie) instrumentalisiert. Seit Januar 2012 verfolgt Rutschmann das Ziel, dem Seitenbetreiber verbieten zu lassen, uneingeschränkt über eine Zusammenarbeit im Jahr 2011 zu berichten. Rutschmann glaubt sogar sie könnte verbieten lassen, dass andere Journalisten über die damalige Zusammenarbeit vollumfänglich informiert werden. Hier unterliegt Rutschmann offenbar einer aberwitzigen Vorstellung, die nicht den geringsten Anforderungen an eine seriöse journalistische Grundhaltung genügt.

 

Schließlich wäre zu erwähnen, dass das Photovoltaikforum in mehreren Fällen Photon über Mängel an Solaranlagen informiert und zur Hilfe gerufen hatte. Entsprechend ist Rutschmann mehrfach tätig geworden, um Forumsmitgliedern zu helfen. Die Zusammenarbeit erfolgte offenbar im gegenseitigen Interesse. Rutschmann bedankte sich mit einem ausgesprochen freundlichen Portrait Jürgen Haars, dem Betreiber des Forums. Offenbar hat sich Haar mit der späteren Anstellung Rutschmanns beim Photovoltaikforum Magazin gleichfalls erkenntlich gezeigt. (7.2.2017)

"Murks des Monats"

Als PHOTON Redakteurin war Ines Rutschmann offenbar die Spezialistin für investigative Recherchen und kritische Artikel. Immer wieder hatte die Journalistin in Fällen von Produktdefekten oder bei Verdacht auf unredliche Machenschaften recherchiert und berichtet.

 

Die Artikel erschienen in der Regel in der Rubrik Murks des Monats, die Ines Rutschmann redaktionell verantwortet hat. „Murks des Monats“ war eine Art moderner Pranger, an den bestimmte Firmen und Personen gestellt wurden, die nach Meinung Photons für Verfehlungen oder Produktmängel verantwortlich waren.

 

Teilweise wurde jegliche Grenze des seriösen Journalismus überschritten. Insbesondere hatten sich PHOTON und Ines Rutschmann offenbar in den "Fall" SN Solartechnics verbissen. Über die Firma und die Verantwortlichen berichtete Rutschmann mindestens 16 mal in teilweise geradezu vernichtender Art und Weise. Als sich mit Kai Zimmer einer der Angegriffenen dagegen mit einer kurzen Notiz auf PhotonWatch wehren wollte, glaubte Ines Rutschmann sogar, dem erklärten Gegner die Meinung verbieten zu können und strengte ein juristisches Verfahren an. Am 19.12.2013 entschied jedoch das Kammergericht Berlin, dass die Äußerung Zimmers als zulässige Meinungsäußerung zu betrachten ist und als solche nicht verboten werden kann.

 

An zwei weiteren Beispielen soll die Vorgehensweise der früheren PHOTON-Redakteurin hier verdeutlicht werden.

"Photowatt negiert Serienfehler" (November 2009)

Mehrfach hatte sich Ines Rutschmann auf die Seite von Anlagenbetreibern geschlagen, die Probleme mit ihren Solaranlagen hatten. 2009 recherchierte die Journalistin einen Fall, der Anlagen des französischen Herstellers Photowatt betraf. Schließlich berichtete PHOTON in Ausgabe November 2009.

 

Die Recherchen hatten zwar wesentliche Fragen nicht beantworten können, Trotzdem kam die Journalistin schnell zu einer eindeutigen Beurteilung und schloss ihren Bericht mit dieser Aussage:

 

Und vermutlich bleibt dies so lange der Fall, bis der Druck auf Photowatt von allen Beteiligten so gesteigert wird, dass dem Unternehmen nichts übrig bleibt, als zu dem Verarbeitungsfehler zu stehen und eine Rückrufaktion einzuleiten. (Ines Rutschmann, Photowatt negiert Serienfehler, Photon November 2009, S. 109)

 

Schon im Titel Photowatt negiert Serienfehler hatte Rutschmann ihre Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei den mangelhaften Modulen ihrer Meinung nach um einen "Serienfehler" handeln musste, der angeblich unzweifelhaft dem Hersteller Photowatt anzulasten und als Garantiefall zu betrachten war.

 

Offenbar hielt es die Journalistin abgesehen von dieser weitreichenden Aussage, mit der sie ihre Kompetenzen überschritt, weiter für ihre journalistische Aufgabe, den Betroffenen zu helfen, die Firma Photowatt unter Druck zu setzen und diesen Druck so weit zu steigern, bis die Firma einknicken würde.

"Warten auf Sharp" (Juni 2011) und "Verlust durch Korrosion" (März 2012)

Ab Juni 2011 hat PHOTON offenbar versucht, den Solarmodulhersteller Sharp unter Druck zu setzen. Ines Rutschmann berichtete mehrfach über mehrere angebliche "Serienfehler".

 

In dem Bericht Warten auf Sharp, der im Juni 2011 erschienen ist, beurteilte Rutschmann gleich mehrere polykristalline und monokristalline Modulserien kritisch, obwohl Sharp Probleme eingeräumt und defekte Module von betroffenen Anlagenbetreibern ersetzt hatte. Obwohl nach Angaben Sharps nur 0,06 Prozent der ND-160-Module von sogenannten Hotspots betroffen waren, glaubte Rutschmann das Problem genau verstanden zu haben. Ihr Fazit lautet in diesem Fall:

 

An der langwierigen Vorgehensweise von Sharp hat sich in den letzten Jahren indes kaum etwas geändert. [...] Auf offensichtliche Serienfehler wurde seit jeher nur defensiv reagiert. (Ines Rutschmann, Warten auf Sharp, PHOTON Juni 2011, S. 191)

 

In einem weiteren Bericht vom März 2012 mit dem Titel Verlust durch Korrosion greift Rutschmann außerdem mikromorphe Module Sharps an. Zwei Solaranlagen mit geringen Mängeln reichen der Journalistin aus, um eine sehr weitreichende Behauptung zu verbreiten:

 

Was sonst als ein Produktfehler soll es aber sein, wenn Module innerhalb der ersten beiden Betriebsjahre korrodieren und delaminieren, obwohl sie gemäß den Vorschriften des Herstellers montiert sind? (Ines Rutschmann, Verlust durch Korrosion, PHOTON März 2012, S. 92)

 

Die Art der Berichterstattung scheint durchaus typisch für die Journalistin zu sein. Sie verbreitet nicht Informationen, damit sich ihre Leser eine Meinung bilden können. Stattdessen formuliert sie offenbar bevorzugt Schnellschüsse und Vorurteile auch in Bereichen, die sie gar nicht beurteilen kann.

Ines Rutschmann als Redakteurin des Photovoltaikforum Magazins

Seit November 2013 ist Ines Rutschmann als Redakteurin für das von Jürgen Haar betriebene Photovoltaikforum beschäftigt. In dem Internetforum wurde auch hier über die PHOTON-Insolvenz diskutiert. Einerseits wurde PHOTON kritisiert, dagegen vermissten andere Mitglieder die zuletzt immer später und teilweise gar nicht ausgelieferten PHOTON Ausgaben. Am 26.12.2013 empfahl Haar sein Magazin offenbar ernsthaft als Ersatzlektüre für PHOTON:

 

Hallo, vielleicht hilft dir unser Online Magazin weiter, in dem eine ehemalige Photon Journalistin schreibt. (Photovoltaikforum, Jürgen Haar, 26.12.2013 13:59)

 

Die Aussage spricht entweder gegen die Qualität PHOTONs oder deutlich für eine ausgeprägte Selbstüberschätzung Haars.

Eine Hand wäscht die andere

Mit der ehemaligen PHOTON Journalistin war zweifellos Ines Rutschmann gemeint. Schon 2008 hatte Rutschmann als damalige PHOTON-Redakteurin einen ausgesprochen freundlichen Bericht über Haar abgefasst, der nach wie vor hier abrufbar ist. 2011 hatte sich Haar dann wohl entschlossen, die PHOTON-Kampagne gegen SN Solartechnics und die angeblich Verantwortlichen zu unterstützen. Das ist auch deutlich aus verschiedenen Beiträgen auch von Moderatoren des Forums herauszulesen.

 

Im Sommer 2011 hatten PHOTON und Rutschmann außerdem unentgeltliche Informationen eines Informanten dazu genutzt, um dem Moderator MBIKER_SURFER des Forums, der über große Leistungsverluste seiner Solaranlage geklagt hatte, zu helfen. Daraufhin wurde MBIKER_SURFER durch den weitgehend kostenfreien Austausch von über 600 Modulen entschädigt. Kein Wunder, dass der Moderator sich öffentlich geradezu überschwänglich für diese Hilfe bei Ines Rutschmann persönlich bedankt hat:

 

Ich sage trotzdem DANKE an die PHOTON Redaktion - speziell Frau Rutschmann, die uns sehr professionell und mit Ausdauer in unseren Anliegen unterstützte. (Photovoltaikforum, MBIKER_SURFER, 13.12.2012 18:44)

 

Über diese Hilfe für einen Moderator des Forums haben weder PHOTON noch Ines Rutschmann bisher öffentlich berichtet. Interessant ist weiter, dass MBIKER_SURFER seine Ansprüche schon geltend gemacht und schon einen Vergleich mit seinem Lieferanten geschlossen hatte. So hat Rutschmann also einem Moderator des Forums zu einer unbegründeten zweiten Entschädigung verholfen.

 

Offenbar wäscht hier eine Hand die andere. Schon deshalb darf von Ines Rutschmann hier wohl auch weiterhin keine unabhängige sachliche Berichterstattung, geschweige denn sauberer Journalismus erwartet werden.

Verdeckte Werbung für die Anwälte Rode und Feustel: "Gebraucht statt neu"

Inzwischen hat sich die zuletzt genannte Befürchtung schon bestätigt. Rutschmann bleibt offenbar auch als Autorin des Photovoltaikforum-Magazins ihrer Linie treu, unsachlich, intransparent und im Interesse Dritter zu schreiben. Ein Beispiel ist der Artikel Gebraucht statt neu vom 2.1.2014.

 

Der Text will ganz offensichtlich nicht informieren, sondern für die Anwälte Dr. Stefan Rode und Maximilian Feustel, sowie die Firma Milk the sun werben. Milk the sun ist ein Berliner Startup, das vom Handel mit gebrauchten Solaranlagen profitieren möchte. Die Anwälte Feustel, Kanzlei für Erneuerbare Energien (KEE), und Rode bieten Rechtsberatung und Dienstleistungen in derartigen Fällen an.

 

Rutschmann schafft es tatsächlich, den Namen Rode sieben mal in ihrem Text unter zu bringen. Maximilian Feustel wird immerhin noch fünf mal namentlich erwähnt. Leider "vergaß" die Autorin zu erwähnen, dass Rode im Photovoltaikforum auch seit dem 24.3.2008 unter dem Pseudonym Sonnenstevie nach Kunden fischt. Eine Geschäftsbeziehung zwischen Rode und dem Photovoltaikforum scheint nicht ausgeschlossen. Es scheint außerdem zweifelhaft, dass diese Art der verdeckten Werbung mit dem Standesrecht für Rechtsanwälte vereinbar ist.

 

Rode, alias "Sonnenstevie", scheint auch ein Problem damit zu haben, andere Meinungen zu respektieren. Im Forum äußert er sich jedenfalls teilweise nicht wie ein seriöser Anwalt, sondern eher wie jemand der nicht verstanden hat, dass die Meinungsvielfalt ein wichtiges und schützenswertes Gut des Rechtsstaats ist. Beispielsweise greift Rode in diesem Thread vom 31.1.2014 mit "Spekulatius" und "PV-Berlin" gleich mehrere  Mitglieder des Forums in ausgesprochen rechthaberischer Art und Weise an. Unter anderem äußerte Rode:

DU zeigst mir mal den Anlagenbetreiber, dessen Anlage sich in fünf Jahren oder weniger amortisiert hat. Die Rahmendaten ebendieser Anlage möchte ich mal sehen. (Sonnenstevie, 31.1.2014 10:35)
 Ich denke eher, wir sind bis zur Blödigkeit tolerant. Denn wir lassen es zu, dass Spekulatius aus dem Forum heraus mit falschen Zahlen gegen PV hetzt und zu allem Überfluss noch behauptet, für PV zu sein. (Sonnenstevie, 31.1.2014 12:33)

Lass doch den Keks selber seine wirren Gedanken ordnen und uns dann erklären, wen und was er meinte. Bei Dir habe ich allerdings immer mehr den Eindruck, dass Du wirklich alles durcheinanderschmeißt, was auch nur irgendwas mit Betriebswirtschaft zu tun hat. [...] (Sonnenstevie, 1.2.2014 15:44)

Soso. Na ja, für mich ist es eben etwas wirr, wenn Du für PV sein willst, aber permanent gegen die Betreiber und Solarteure hetzt. PV ohne Betreiber, das funktioniert eben nicht. (Sonnenstevie, 1.2.2014 19:21)

Der Anwalt bezichtigte das Forumsmitglied "Spekulatius" nicht nur wie vorstehend dokumentiert der Hetze gegen die Photovoltaik, sondern auch ausdrücklich der Lüge:

Es mag zutreffen, dass bei einer Inbetriebnahme in dem Zeitfenster Sommer 2009 bis 30.6.2010 eine Gesamtkapitalrendite von mehr als 10 % möglich war. Darauf können wir uns einigen, aber nicht auf die Behauptung, es gebe zahlreiche Betreiber, die mit einer Amortisationszeit von fünf Jahren und weniger oder einer Rendite von 20 % prahlen. Das sind ganz einfach Lügen. Was willst Du damit bezwecken? (Sonnenstevie, 2.2.2014 18:24)

"Spekulatius" hatte jedoch nur seine Ansichten geäußert und das Forum um weitere Informationen gebeten. Ein Anwalt sollte wissen, dass derartige Äußerungen vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind und sicher nicht als "Lügen" gebranntmarkt werden können. Gerade ein Anwalt sollte sich diesbezüglich wohl korrekt und sachlich verhalten. Wiederum ist angesichts dieser aggressiven Äußerungen hier wohl ein Konflikt mit dem anwaltlichen Standesrecht zu sehen.

 

Der Bericht Rutschmanns enthält immerhin auch einen interessanten Satz. Die Aussagen Felix Krauses, Leiter der Firma Milk the sun, fasste Rutschmann wie folgt zusammen:

 

Systeme mit besonderen Modulen zum Beispiel auf Dünnschichtbasis seien schwieriger an den Mann oder die Frau zu bringen, als klassische Anlagen mit kristallinen Photovoltaikmodulen. (Ines Rutschmann, Gebraucht statt neu, 2.1.2014)

 

Doch auch hier verweigert die Autorin den Lesern die Erläuterung der Hintergründe, die ihr sehr wohl bewusst waren. Dünnschichtanlagen sind schwer verkäuflich, weil das geringere Qualitätsniveau und der teilweise sehr schnelle Leistungsverlust in Fachkreisen allgemein bekannt sind. Das ist eine wichtige Information für Interessenten von gebrauchten Anlagen, die Rutschmann ihren Lesern hier offenbar bewusst vorenthalten hat. (27.2.2014)

Ines Rutschmann gegen Kai Zimmer

Nicht genug damit, dass bei PHOTON regelmäßig journalistische Grundpflichten missachtet wurden. Ines Rutschmann glaubte einerseits das Recht zu haben, gegen bestimmte Unternehmen und Personen in jeder Hinsicht austeilen zu dürfen. Andererseits wunderte sich die Journalistin offenbar darüber, dass sich die Angegriffenen gelegentlich auch mit öffentlichen Äußerungen zur Wehr setzten. Jedenfalls glaubte sie im Fall Solartechnics tatsächlich, einem der Verantwortlichen, den sie mit ihren Berichten persönlich und beruflich geradezu vernichtend blossgestellt hatte, auch noch das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden zu dürfen.

 

Konkret hatte sich der von Rutschmann im Rahmen der SN Solartechnics Kampagne angegriffene Kai Zimmer bei PhotonWatch in einer kleinen Notiz kritisch über die berufliche Arbeitsweise Rutschmanns geäußert. Die Äußerung war leicht als zugespitzte Kritik zu erkennen, die sicher nicht wörtlich zu verstehen war.

Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 19.12.2013

Genau diese Bewertung erläuterte der vorsitzende Richter der 10. Kammer des Kammergerichts Berlin am 19.12.2013 sofort nach der Eröffnung einer Berufungsverhandlung, die von PhotonWatch als Betreiber der Seite, auf der Zimmer sich geäußert hatte, angestrengt worden war. Das Gericht war klar der Ansicht, dass die Äußerung Zimmers als zulässige Meinungsäußerung nicht zu beanstanden war.

 

Das Gericht versuchte sogar der Journalistin zuzureden und eine Brücke zu bauen, um zumindest die Verfahrenskosten zu dämpfen. Doch Rutschmann versteifte sich darauf, dass die geäußerte Kritik über ihr Verhalten nicht geäußert werden dürfte und ihr geschadet hätte. Selbst der Hinweis des vorsitzenden Richters, dass in einem Rechtsstaat auch Gerichte und Richter gelegentlich Urteilsschelte hinzunehmen haben, fruchtete nicht.

 

Somit wurde durch Urteil entschieden, dass die von Kai Zimmer verlautbarte Äußerung nicht zu beanstanden war und von PhotonWatch wieder veröffentlicht werden darf. Dazu berichtet PhotonWatch ausführlich hier.

Ines Rutschmann gegen einen ehemaligen Informanten

Noch dreister glaubte Ines Rutschmann mit einem ehemaligen Informanten im Fall Soltecture umspringen zu können. Wie an anderer Stelle ausgeführt, hatte PHOTON ab Januar 2011 die Machenschaften der Berliner Dünnschichtsolarfirma intensiv recherchiert. Die Recherchen waren von einem sachverständigen Informanten mit Industrieerfahrung initiiert worden, der Ines Rutschmann umfassend und unentgeldlich ins Bild gesetzt hatte. Der Ablauf und die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit sind durch einen umfangreichen Schriftwechsel dokumentiert.

 

Somit war PHOTON auch darüber informiert, dass der Informant ab Februar 2011 von der Leitung Soltectures missbräuchlich und unbegründet angegriffen worden ist. Rutschmann wusste, dass die Angriffe auch gegen die Allgemeinheit und den Rechtsstaat gerichtet waren.

Abbruch der Zusammenarbeit

All dies hielt die angeblich seriöse Journalistin Ines Rutschmann jedoch nicht davon ab, die Zusammenarbeit im Juli 2011 ohne nachvollziehbare Begründung abzubrechen und nicht wie ursprünglich geplant öffentlich zu berichten. Dennoch arbeitete man bei PHOTON weiter daran, geschädigten Kunden und Geschäftspartner Soltectures, die der Informant teilweise an PHOTON vermittelt hatte, bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu helfen.

Unbegründeter Vorwurf

Als der Informant bestimmte Adressaten informierte, dass PHOTON im Fall Soltecture recherchiert und Geschädigten geholfen hatte, reagierte Rutschmann empfindlich. Offenbar sollte verhindert werden, dass die Tätigkeit und die Rechercheergebnisse PHOTONs in diesem Fall bekannt wurden.

 

Deshalb schloss Rutschmann sich ab Januar 2012 den perfiden Angriffen des Soltecture Leiters Nikolaus Meyer und anderer Beteiligter, dessen Machenschaften sie selbst recherchiert und bestätigt hatte, an, und ging juristisch gegen ihren ehemaligen Informanten vor. Dazu wurde die ehemalige PHOTON-Kanzlei VBR beauftragt, die sich in der Folge offenbar durch eine besonders widerwärtige Vorgehensweise und entsprechende Schriftsätze auszuzeichnen versuchte.

 

Zunächst wurde die Weiterleitung einer Mail Rutschmanns beanstandet, die die Zusammenarbeit mit dem Informanten dokumentiert. Bezüglich der ausgetauschten Mails war jedoch keinerlei Vertraulichkeit vereinbart worden. Die Mails der Journalistin enthielten auch keine Disclaimer, die etwa eine Weiterleitung untersagt hätten. Entsprechend war die begründete Weiterleitung an bestimmte Adressaten zulässig. Rutschmann ging es offensichtlich nur darum, dass der Inhalt der Mail recht brisant war. Das ist auch daran erkennbar, dass die Weiterleitung einer zweiten Mail mit weniger brisantem Inhalt nicht beanstandet wurde, obwohl die Journalistin auch davon Kenntnis hatte.

Angeblich "grobe" Verleumdung

Da der ehemalige Informant die künftige Unterlassung der Weiterleitung der streitgegenständlichen E-Mail nicht zusagen wollte und dies ausführlich begründete, konstruierte die angeblich seriöse Journalistin Rutschmann einen weiteren besonders widerwärtigen Vorwurf. Mit einem Schreiben vom 14.2.2012 teilte VBR mit, dass der ehemalige Informant mit einer Bemerkung in einem Schriftsatz die Mandantin "grob" verleumdet hätte. Der Vorwurf war absurd, da die Bemerkung nur der Journalistin selbst mitgeteilt worden war. Verleumdungen sind jedoch Äußerungen, die dritten gegenüber geäußert wurden.

 

Spätestens damit hatte Rutschmann sich wohl den Angriffen der kriminellen Soltecture Leitung angeschlossen, deren Machenschaften sie 2011 selbst untersucht hatte. Der Journalistin ging es nur darum, dass ihre Recherchen in dem Fall nicht bekannt würden. Deshalb musste der ehemalige Informant mundtot gemacht und falls notwendig auch persönlich und fachlich diskreditiert werden.

Aus der "groben" wird eine "arglistige" Verleumdung

In der Folge wurde immer deutlicher, dass es der Journalistin nicht um ein berechtigtes Anliegen ging. Es ging ihr nur darum, ihren ehemaligen Informanten zu bekämpfen, weil dieser die Unterschrift unter eine "Unterlassungsverpflichtungserklärung" verweigerte.

 

Schon in einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vom 15.2.2012 wurde deshalb aus einer "groben" Verleumdung sogar eine "arglistige" Verleumdung. Auch diese Steigerung des Vorwurfs war natürlich absurd, da es um eine sachliche Bemerkung ging, die nur der Journalistin selbst mitgeteilt worden war.

Wüste Drohungen und Einschüchterungsversuche

Dass es Ines Rutschmann nicht um die Klärung bestimmter Sachverhalte ging, war auch daran erkennbar, dass sie jeglichen sachlichen Austausch verweigerte. Zwei Schreiben des ehemaligen Informanten mit konstruktiven Vorschlägen schickte sie ungeöffnet und kommentarlos zurück. Ein weiteres sachliches Schreiben an ihre anwaltliche Vertretung beantwortete VBR mit wüsten Drohungen:

 

Ihr Schreiben vom 3.10.2012 haben wir erhalten. [...] Wir fordern Sie ein letztes Mal auf, dies sofort zu unterlassen, da wir andernfalls Strafanzeige wegen Nötigung gegen Sie erstatten werden. Unsere Mandantin wünscht im Übrigen nicht, noch weiter von Ihnen belästigt zu werden. Sollten Sie ihr weiter nachstellen, wird unsere Mandantin auch insoweit den Schutz durch die Strafverfolgungsbehörden suchen. (VBR, 8.10.2012)

 

Den Versuch, die fraglichen Sachverhalte konstruktiv zu klären, bewertete Rutschmann also als "Belästigung" und "Nachstellung" und glaubte deshalb Grund gehabt zu haben, dem selbst erklärten Feind mit Strafanzeigen drohen zu lassen.

 

Ganz offensichtlich wurde der Rechtsweg von Ines Rutschmann mit dem Ziel missbraucht, unbegründete Forderungen gegen einen ehemaligen sachverständigen Informanden durchzusetzen. Wer derart auf sachliche Vorschläge zur Beilegung von Unstimmigkeiten reagiert, hat sich schon damit für den Beruf als Journalistin disqualifiziert.

Weitere Vorwürfe und Diffamierungen

Mit einer Klage vom 23.10.2012 versuchte Rutschmann weiterhin Druck auszuüben. In wilden und weitgehend unsachlichen Schriftsätzen wurde der ehemalige Informant mit Vorwürfen und Diffamierungen nur so übergossen. Die Schriftsätze sind an Unsachlichkeit kaum zu überbieten. Es ist kaum möglich, diesen Wust an Vorwürfen angemessen zusammen zu fassen.

 

Es wurde immer deutlicher, dass es der Journalistin nur darum ging, einen vermeintlichen Gegner zu vernichten. Dazu wurde der irrsinnige Vorwurf der arglistigen Verleumdung wiederholt. Dem ehemaligen Informanden wurde unterstellt, die Journalistin bedroht und beleidigt zu haben. Tatsächlich beleidigend waren jedoch nur die VBR-Schriftsätze, in denen der Sachverständige vielfach als "Verschwörungstheoretiker" diffamiert wurde.

 

Schließlich war Rutschmann dem selbst erklärten Gegner sogar vor, die angeblich gemeinsame Recherchearbeit mit einem Schreiben vom 30.11.2011 sabotiert zu haben, obwohl sie selbst die Zusammenarbeit schon im Juli 2011 abgebrochen hatte.

 

Es versteht sich von selbst, dass derartige "Ausführungen" in einem juristischen Verfahren nichts zu suchen haben. Mit dieser Vorgehensweise hat sich Ines Rutschmann nur selbst als für den Beruf der Journalistin ungeeignet disqualifiziert.

Der Vorwurf der arglistigen Verleumdung wurde zurück gewiesen

Entsprechend kam das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem Urteil vom 27.5.2013 ohne weitere Diskussion zu dem Schluss, dass der Vorwurf der arglistigen Verleumdung der Journalistin durch den ehemaligen Informanten zurück zu weisen war. Das Urteil ist insofern rechtskräftig, es wurde keine Berufung eingelegt. Ines Rutschmann ist es also nicht gelungen, einen qualifizierten Sachverständigen und ehemaligen Informanten als Verleumder zu branntmarken.

 

Zur Frage der Weiterleitung bestimmter Mails läuft ein Berufungsverfahren beim Landgericht Berlin. Dazu wird weiter zu berichten sein.

23.12.2013 / Letzte Änderung: 7.2.2017

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