Strafanzeige gegen Unbekannt, Martin Kaul und Sebastian Erb

Der frühere taz-Redakteur Sebastian Heiser ist seit dem 18.2.2015 spurlos verschwunden. Die Umstände sind mehr als dubios. Kurz nachdem Heiser damit begonnen hatte über seine frühere Tätigkeit für die Süddeutsche Zeitung zu berichten, hat die taz Heiser vorgeworfen, Redaktionskollegen ausspioniert zu haben. Darauf wurde Heiser gekündigt. Außerdem wurde er Anfang 2017 in Abwesenheit zu einer Geldstrafe verurteilt.

 

Tatsächlich muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Heiser als seriöser und engagierter Journalist unbequem geworden und von interessierter Seite aus dem Weg geräumt wurde. Entsprechend wurde am 29.8.2017 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

Wortlaut der Strafanzeige vom 29.8.2017

Strafanzeige gegen

 

- Unbekannt wegen einer Gewalttat gegen Sebastian Heiser,

 

- die Redakteure der Tageszeitung „taz“ Martin Kaul und Sebastian Erb wegen Strafvereitelung, Falschberichterstattung sowie sämtlicher weiterer möglicher Straftaten.

 

 

Die Leitung der Tageszeitung „taz“ hat ihren früheren Redakteur Sebastian Heiser ab Februar 2015 in beispielloser und widerlicher Art und Weise als Mensch wie auch als Journalist vernichtet. Die Verantwortlichen gingen dabei in fünf Schritten vor:

 

1. Medienkampagne: ab 20.2.2015 wurde Heiser von anderen Medien auch namentlich der Spionage bezichtigt. Offenbar stammten alle verbreiteten „Informationen“ von der „taz“ selbst.

 

2. Eigene „Berichterstattung“: ab 23.2.2015 beschuldigte auch die „taz“ Heiser der Ausspähung von Daten innerhalb der Redaktion. Heiser soll in ein bisher nicht genanntes asiatisches Land geflohen sein. Besonders dubios und unglaubwürdig sind Berichte von Martin Kaul und Sebastian Erb.

 

3. Kündigung: gleichzeitig mit der eigenen „Berichterstattung“ hat die „taz“ „arbeitsrechtliche Schritte“ eingeleitet.

 

4. Strafverfahren: am 26.2.2015 übergibt die Geschäftsführung einen Keylogger, das einzige Beweismittel, an die Polizei und erstattet Strafanzeige gegen Heiser. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe per Strafbefehl erfolgte Anfang 2017.

 

5. Behinderung der Aufklärung: auch nach Erstattung der Strafanzeige hat die „taz“ weiter einseitig gegen Heiser berichtet. Wichtige Informationen wurden zurückgehalten. Die Aufklärung soll offenbar verhindert werden. Die „taz“ weigert sich sogar, Heiser Hilfsangebote zu übermitteln.

 

 

Sebastian Heiser, ein früherer Redakteur der Tageszeitung „taz“, ist seit 18.2.2015 spurlos verschwunden. Ich habe auf verschiedenen Wegen versucht Kontakt mit Heiser aufzunehmen, das ist bisher jedoch nicht gelungen. Das letzte nachvollziehbar authentische Lebenszeichen Heisers stammt vom 18.2.2015 10:42 Uhr. Zu dem Zeitpunkt hatte Heiser einen letzten Kommentar auf seiner Internetseite hinterlassen:

 

Zitat: Sebastian Heiser – FEBRUAR 18, 2015 UM 10:42 Danke für den Hinweis. Es war Montag, der 2. April. Ist jetzt korrigiert. (Internet 4)

 

Aus den bekannten Hintergründen kann nur geschlossen werden, dass Heiser schon am 18.2.2015 oder kurz darauf Opfer einer Gewalttat geworden ist. Heiser war als seriöser und engagierter Journalist bekannt. 2010 war er von einem „Magazin für Journalisten“ als „Newcomer des Jahres“ ausgezeichnet worden (Internet 1).

 

Heiser war bekannt für seine investigative Vorgehensweise. Es ist naheliegend, dass er sich in bestimmten Kreisen Gegner oder Feinde gemacht hatte. Auffällig ist insbesondere der Zeitpunkt seines Verschwindens. Am 16.2.2015, nur zwei Tage vor seinem Verschwinden, hatte Heiser auf der genannten Internetseite mit der Berichterstattung über seine frühere Tätigkeit für die Süddeutsche Zeitung begonnen. Für diese Dokumentation hatte Heiser auch sehr positive Rückmeldungen erhalten. Die Berichterstattung sollte offenbar auch fortgesetzt werden. Bis heute hat Heiser dort jedoch nur an drei Tagen, dem 16., 17. und 18.2.2015 (Internet 2, 3, 4), berichtet. Als einzige plausible Erklärung dafür, dass die Berichterstattung am 18.2.2015 abgebrochen ist, kommt nur in Frage, dass Heiser bis heute an jeglichen weiteren Veröffentlichungen gewaltsam gehindert wurde.

 

Die Homepage von Sebastian Heiser wurde ebenfalls seit Jahren nicht aktualisiert. Das Impressum nennt noch Heisers Adresse in Berlin.

 

Noch am 16.2.2015 äußerte sich Sebastian Heiser zufrieden über seine Tätigkeit für die „taz“:

 

Sebastian Heiser Zitat: Hat sich die Kündigung gelohnt? Das Jahr ohne Job war hart für mich, aber langfristig hat es sich absolut gelohnt. Ich kann bei der taz genau den Journalismus machen, den ich immer machen wollte. Am deutlichsten wird das bei Artikeln wie den folgenden – die ich bei der Süddeutschen Zeitung niemals auf meine Seiten bekommen hätte: (Internet 2)

 

Nachfolgend nennt Heiser einige Berichte, die er für die „taz“ verfasst hatte. Doch offenbar hatte 2015 auch die „taz“ ein Interesse, ihren damaligen Redakteur loszu­werden. Anders können die Ereignisse seit dem 18.2.2015 nicht gedeutet werden.

 

Zunächst fällt auf, dass alle Informationen in dieser Sache seit dem 18.2.2015 aus nur einer Quelle stammen: von der „taz“ selbst. Bisher hat niemand sonst recherchiert oder die Angaben der „taz“ überprüft. Jedenfalls ist nichts dergleichen öffentlich bekannt. Auch die polizeilichen Ermittlungen haben angeblich keine weiteren Erkenntnisse zu Tage gefördert.

 

Schon die ersten Berichte ab 20.2.2015 von anderen Medien waren von der „taz“ initiiert worden. Die Autoren wurden offenbar gezielt von der „taz“ „informiert“. Beispielhaft wird hier auf eine Veröffentlichung von Robin Alexander verwiesen (Internet 5). Der Autor hatte offenbar nichts selbst recherchiert oder überprüft, sondern lediglich das veröffentlicht, was er von der „taz“ bekommen hatte.

 

Kurz darauf hat die „taz“ Heiser auch durch eigene Berichte diffamiert (Internet 6, 7).

 

Auch nach Kündigung und Strafanzeige gegen Sebastian Heiser hat die „taz“ als angeblich Geschädigte in eigener Sache weiter „ermittelt“ und „berichtet“. Besonders unglaubwürdig ist eine Veröffentlichung von Martin Kaul und Sebastian Erb vom 4.6.2016 (Internet 8).

 

Die Autoren behaupten, Heisers Aufenthaltsort ausfindig gemacht und ihn aufgesucht zu haben. Der Bericht ist jedoch weitgehend unglaubwürdig. Insbesondere ist ausgeschlossen, dass die Autoren Heiser wie berichtet angetroffen und mit ihm gesprochen haben. Es ist weiter ausgeschlossen, dass ein Facebook-Profil Heisers ermittelt werden konnte, das Heiser angeblich unter einem Decknamen angelegt und mit einem falschen Profilfoto versehen hatte.

 

Ebenso ausgeschlossen ist, dass Heiser wie behauptet am 22.2.2015 eine Mail an die „taz“ gesendet hat, mit der er auf Rechtsmittel gegen eine mögliche Kündigung verzichtet haben soll. Niemand würde derartiges vorab gegen eine noch nicht ausgesprochene Kündigung zusichern, noch dazu ohne die Begründung zu kennen. Für weitere Einzelheiten wird auf Nachrichten an die „taz“ verwiesen (Anlagen 4, 6).

 

In zwei Antworten verweigerte Martin Kaul weitere Angaben zur Sache (Anlagen 5, 7).

 

Bisher war auch niemand bereit, wenigstens eine Nachricht mit einem Hilfsangebot an Sebastian Heiser weiter zu leiten. Martin Kaul verweigerte dies ausdrücklich:

 

Martin Kaul Zitat: Es ist nicht unsere Angelegenheit, von wem Sebastian Heiser sich kontaktieren lassen möchte und von wem nicht. (Anlage 7)

 

Entweder kennt man bei der „taz“ den Aufenthaltsort Heisers nicht, oder man will ihm jegliche Unterstützung abschneiden. Wahrscheinlich ist beides zutreffend.

 

Das Strafverfahren kann nur als aberwitzig bezeichnet werden. Einziger Beweis war ein Keylogger, den die „taz“ neun Tage lang manipuliert und „untersucht“ hat, bevor er an die Polizei übergeben wurde. Ein solches Gerät kann niemals ein Beweis dafür sein, dass es nur von Heiser und sonst niemandem über ein Jahr lang benutzt wurde. Es ist schon fraglich, dass wirklich das Gerät übergeben wurde, das Heiser in der Hand gehabt haben soll. Das Strafverfahren hätte eingestellt werden müssen, weil praktisch keine Beweise vorlagen. Außerdem wurde der Polizei sogar die Besichtigung und kriminaltechnische Untersuchung des angeblichen Tatorts verweigert. Auch deshalb hätte das Verfahren eingestellt werden müssen.

 

Jeder in der Situation Heisers hätte sich gegen die Vorwürfe mit besten Erfolgsaussichten gewehrt. Heiser soll die Vorwürfe am 19.2.2015 05:45 Uhr auch bestritten haben (Internet 8).

 

Dass Heiser dennoch in Abwesenheit verurteilt wurde und sich bis heute nicht geäußert hat belegt nur, dass er sich nicht wehren konnte. Dazu passt wiederum, dass auch sein Anwalt Carsten Hoenig jegliche Auskunft oder Weiterleitung einer Nachricht an seinen Mandanten verweigert (Anlage 9).

 

 

Anlagen

 

1. Mail an Georg Löwisch, Katrin Gottschalk, Barbara Junge, Jörn Kabisch, 8.8.2017 16:44 Uhr

 

2. Mail Jörn Kabisch, 8.8.2017 21:33 Uhr

 

3. Mail an Jörn Kabisch, 9.8.2017 09:03 Uhr

 

4. Mail an Martin Kaul, Sebastian Erb, 9.8.2017 11:33 Uhr

 

5. Mail Martin Kaul, 16.8.2017 16:33 Uhr

 

6. Mail an Georg Löwisch, Katrin Gottschalk, Barbara Junge, Jörn Kabisch, 19.8.2017 18:27 Uhr

 

7. Mail Martin Kaul, 20.8.2017 10:33 Uhr

 

8. Mail an Martin Kaul, Sebastian Erb, 22.8.2017 12:31 Uhr

 

9. Schriftwechsel mit Carsten Hoenig 9.8. bis 11.8.2017

30.8.2017 / Letzte Änderung:

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