Hinweise an den Insolvenzverwalter Hartwig Albers

Als Insovenzverwalter Soltectures ist der Rechtsanwalt Hartwig Albers eingesetzt worden. Seit dem 24.5.2012 ist Albers mit 13 Schreiben detailliert über wichtige Sachverhalte informiert worden. Alle Briefe sind als Einschreiben versendet worden und bis heute unbeantwortet.

 

Nachfolgend eine Aufstellung der Schreiben und Inhalte, die der Insolvenzverwalter seit Mai 2012 erhalten hat.

1. Schreiben vom 24.5.2012

Das Schreiben umfasst 5 Seiten und 6 Anlagen.

 

Zusammenfassend wurde über die Untersuchung und die wichtigen Ergebnisse berichtet. Herr Albers wurde auf die Recherchen einer Fachjournalistin hingewiesen. Als Beleg für die Tätigkeit der Fachjournalistin wurden zwei E-Mails vorgelegt. In seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter war Albers außerdem in der Lage, die vorgelegten Hinweise zu überprüfen.

 

Herr Albers wurde gebeten, das Schreiben den Gläubigern zuzuleiten. Den Gläubigern wurde Einblick in die Dokumentation zur Sache angeboten.

Hinweise 120524 (geschwärzt, ohne Anlage
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2. Schreiben vom 11.6.2012

Auf das Schreiben vom 24.5.2012 hatte sich das Sekretariat des Insolvenzverwalters gemeldet und den Gesprächswunsch eines Herrn Feies mitgeteilt. Herr Feies ist ebenfalls Rechtsanwalt und offenbar ein Mitarbeiter von Herrn Albers in der Insolvenzangelegenheit Soltecture.

 

Mit einem Schreiben vom 11.6.2012 wurde die telefonische Anfrage beantwortet. Das Schreiben umfasst 2 Seiten und 5 Anlagen.

 

Dem Insolvenzverwalter wurde mitgeteilt, dass ein Gespräch nur dann in Frage käme, wenn zuvor schriftlich der Inhalt, die Ziele und die Teilnehmer benannt würden. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur ein Gespräch mit dem verantwortlichen Insolvenzverwalter persönlich in Frage käme.

 

Mit dem Schreiben wurden auch einige weitere Details zur Sache und wichtige Belege übermittelt.

3. Schreiben vom 15.6.2012

Mit einem Schreiben vom 15.6.2012 wurde ein Telefonanruf des Herrn RA Feies am 14.6.2012 beantwortet. Das Schreiben umfasst 2 Seiten und eine Anlage.

 

Obwohl ausdrücklich mitgeteilt worden war, dass ein Gespräch nur nach vorheriger Abstimmung des Inhalts, der Ziele und der Teilnehmer mit Herrn Albers persönlich in Frage kam, meldete sich Herr RA Feies am 14.6.2012 telefonisch. Der Anruf diente offenbar keinem sachlichen Zwick, er war eine gezielte Provokation. Herr Feies gab sich in dem Gespräch gespielt gelangweilt und gab vor, nur oberflächlich informiert zu sein.

 

Mit Bezug auf das Gespräch wurde in dem Brief vom 15.6.2012 ausgeführt:

 

Gestern hat mich einer ihrer Mitarbeiter, Herr Feies, telefonisch kontaktiert. Er wirkte fahrig, desorientiert und sprach davon, dass ihm eines meiner Schreiben vorläge, das er jedoch nicht ganz gelesen hätte. Herr Feies konnte oder wollte mir sein Anliegen nicht mitteilen. Im Gesprächsverlauf wurde er zunehmend aggressiv und fiel mir immer wieder ins Wort. Er sagte, dass Sie keinesfalls bereit wären, mir eine Stellungnahme zu den gegen mich erwirkten einstweiligen Verfügungen zu geben.

 

Könnten Sie mir bitte mitteilen, warum Herr Feies mich angerufen hat und was das Ziel dieses Gesprächs sein sollte? Außerdem wüsste ich gerne, warum ich keine Auskunft zu den einstweiligen Verfügungen erhalten soll. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass Sie als Insolvenzverwalter verpflichtet sind die Interessen der Gläubiger zu vertreten und sachlich und korrekt vorzugehen.

 

Ich darf darum bitten, dass Ihre Mitarbeiter künftig von derart unsinnigen Anrufen ab­sehen. Für ein Gespräch sehe ich vorerst keine Notwendigkeit. Falls Sie anderer Meinung sind, teilen Sie mir bitte Grund, Ziele und Teilnehmer eines solchen Gesprächs schriftlich mit. Keinesfalls werde ich mich in eine Situation begeben, in der möglicherweise ein Bestechungsversuch stattfinden könnte.

 

Das Schreiben enthielt einige weitere Informationen zur Sache, darunter Hinweise zur Rolle und Verantwortung der Deutschen Bank in dieser Insolvenzangelegenheit.

4. Schreiben vom 21.6.2012

Das Schreiben umfasst eine Seite und 2 Anlagen.

 

Herr Albers wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leitung Soltectures das Landgericht Berlin im Rahmen rechtsmissbräuchlicher Angriffe unwahr unterrichtet hatte. Als Insolvenzverwalter Soltectures konnte Herr Albers die mitgeteilten Sachverhalte leicht überprüfen.

5. Schreiben vom 27.6.2012

Das Schreiben umfasst 2 Seiten und 4 Anlagen.

 

Mit dem Schreiben wurden weitere Einzelheiten und Belege übermittelt. Der Insolvenzverwalter wurde ausdrücklich aufgefordert, die Gläubiger und Geschädigten über dieses Schreiben zu informieren.

6. Schreiben vom 7.7.2012

Das Schreiben umfasst 2 Seiten und 4 Anlagen.

 

Herr Albers wurde unterrichtet, dass die Leitung Soltectures unter Vortäuschung falscher Tatsachen rechtsmissbräuchlich die Verhängung eines Ordnungsgelds durch das Landgericht Berlin erwirkt hatte (Beschluss vom 29.6.2012). Für Herrn Albers als Jurist waren die Sachverhalte leicht nachvollziehbar und überprüfbar. Als Insolvenzverwalter hätte Herr Albers diese Vorgehensweise der Firmenleitung nicht zulassen dürfen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Insolvenzverwalter selbst diesen Angriff befürwortet oder sogar initiiert hat. In jedem Fall hat Herr Albers hier durch seine Passivität ein weiteres Mal die Interessen der Gläubiger, der Geschädigten und der Allgemeinheit verletzt.

 

Per Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 27.11.2012 wurde der Ordnungsgeldbeschluss des Landgerichts Berlin schließlich rückgängig gemacht.

7. Schreiben vom 16.7.2012

Das Schreiben umfasst 2 Seiten und eine Anlage.

 

Mit dem Schreiben wurde auf weitere wichtige Sachverhalte hingewiesen.

8. Schreiben vom 4.8.2012

Das Schreiben umfasst 2 Seiten und eine Anlage.

 

Mit dem Schreiben wurde auf weitere wichtige Sachverhalte hingewiesen.

9. Schreiben vom 29.8.2012

Das Schreiben umfasst eine Seite und eine Anlage.

 

Herr Albers wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Fachjournlistin, die 2011 intensiv den Fall Soltectures recherchiert hatte, in einer sehr schwierigen Situation befindet. Herr Albers wurde darauf hingewiesen, dass hier eine junge Fachjournalistin auf schäbige Art und Weise missbraucht wurde, damit bestimmte Verantwortliche sich ihrer Verantwortung entziehen konnten.

10. Schreiben vom 29.9.2012

Das Schreiben umfasst zwei Seiten und zwei Anlagen.

 

In dem Schreiben wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass eine weitere vertrauliche Unterlage Soltectures aufgetaucht war, die wiederum die geringe Leistungsfähigkeit der Firma und weitere für die Gläubiger wichtige Sachverhalte belegte.

11. Schreiben vom 2.11.2012

Das Schreiben umfasst eine Seite und drei Anlagen.

 

Der Insolvenzverwalter wurde nun detailliert über die Recherchen des Fachmagazins Photon ab Januar 2011 unterrichtet. Dazu wurden alle Mails aus dem Zeitraum 19.1. bis 15.8.2011 vorgelegt, die die Journalistin Ines Rutschmann an einen Informanten gerichtet hatte. Der Informant hatte Photon informiert und den Anstoß zu den Recherchen gegeben. Mit den Mails ist die Zusammenarbeit von Frau Rutschmann mit dem Informanten im Zeitraum Januar bis August 2011 dokumentiert. Die Mails sind wichtige Beweise für die Gläubiger, damit diese etwaige Ansprüche durchsetzen können.

 

Mit einem Schreiben vom 2.11.2012 wurde die von Frau Rutschmann mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragte Kanzlei VBR Dr. Paffen Schreiber & Partner informiert, dass der Insolvenzverwalter Soltectures nun detailliert über die Recherchen von Frau Rutschmann in der Sache Soltecture unterrichtet worden war. In dem Brief wurde mitgeteilt, dass dem Insolvenzverwalter alle Mails von Frau Rutschmann, die die Zusammenarbeit mit einem Informanten im Fall Soltecture dokumentieren, vorgelegt worden waren.

 

Das Schreiben vom 2.11.2012 an VBR Dr. Paffen Schreiber & Partner ist nicht beantwortet worden.

12. Schreiben vom 23.2.2013

Das Schreiben umfasst eine Seite und eine Anlage.

 

Herr Albers wurde über den aktuellen Recherchestand unterrichtet. Dazu wurde mit diesem Schreiben eine 94seitige Zusammenfassung übermittelt. Der Insolvenzverwalter wurde aufgefordert, die Gläubiger und Geschädigten im Fall Soltecture entsprechend zu informieren.

13. Schreiben vom 11.5.2013

Das Schreiben umfasst eine Seite.

 

Der Insolvenzverwalter wurde darauf hingewiesen, dass die Untersuchungsergebnisse im Fall Soltecture nunmehr öffentlich im Internet auf der Seite www.duennschichtluege.de bekannt gemacht wurden. Herr Albers wurde aufgefordert, die Gläubiger und Geschädigten auf diese Internetseite aufmerksam zu machen.

14. Schreiben vom 30.5.2013

Das Schreiben umfasst 2 Seiten.

 

In diesem Schreiben wurde unter anderem angekündigt, dass demnächst auf der Seite www.duennschichtluege.de über die persönliche Beteiligung und Verantwortung von Herrn Albers als Insolvenzverwalters Soltectures berichtet werden würde.

15. Schreiben vom 9.7.2013

Das Schreiben umfasst zwei Seiten und drei Anlagen.

 

Mit diesem Schreiben wurden wichtige Einzelheiten über die von Soltecture erstellte MES-Software mitgeteilt, die Albers in einem Inventar zum "Gutachten"  vom 31.7.2012 als möglicherweise werthaltig bezeichnet hatte. (15.11.2013)

10.7.2013 / Letzte Änderung: 15.11.2013

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